158 ſtützungen von je 120 bis 150 ge⸗ währt. Der Reſt wird für Kinder un⸗ bemittelter, in Charlottenburg wohn⸗ hafter Eltern zu Schulunterricht oder Anſchaffung nötiger Schulbücher ver⸗ wendet. Chriſtian⸗Otto⸗Stiftung. (vIII 4) Der am 24. März 1900 zu Char⸗ lottenburg verſtorbene Rentner Chri⸗ ſtian Karl Otto hat in ſeinem Teſta⸗ ment die Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg zur Univerſalerbin eingeſetzt und beſtimmt, daß aus der nach Abzug der ausgeſetzten Vermächtniſſe verbleiben⸗ den Erbſchaft eine „Chriſtian⸗Otto⸗ Stiftung“ errichtet und von dem Ma⸗ giſtrat in ſeine Verwaltung übernom⸗ men werden ſoll. Aus den Zinſen ſoll jährlich ſolchen Kaufleuten und Gewerbetreibenden mittleren Standes, die durch Krankheit in unverſchuldetes Unglück oder Ver⸗ mögensverfall geraten ſind, zeitweiſe oder je nach Lage des Falles eine ein⸗ malige Unterſtützung gewährt werden, die ſie vor ſchlimmſter Not ſchützt und ihnen die Möglichkeit an die Hand gibt, ihr Gewerbe oder ihre Stellung in beſcheidener Weiſe fortzuſetzen oder zu erneuern. Nach Abzug der Vermächtniſſe und einer den Seitenverwandten des Erblaſſers zu gewährenden Abfin⸗ dungsſumme iſt ein Kapitalbetrag von rund 88 000 ℳ verblieben, der zur⸗ zeit rund 89 316 ℳ beträgt. Von dem Zinsertrage kommt zunächſt eine im Teſtament ausgeſetzte lebenslängliche Rente von 1200 ℳ jährlich in Abzug, ſo daß zurzeit rund 2671 ℳ jährlich zur Verwendung im Sinne des Erb⸗ laſſers verfügbar ſind. Anträge auf Bewilligung von Un⸗ terſtützungen aus der Chriſtian⸗Otto⸗ Stiftung ſind nur da zu ſtellen, wo aus den Mitteln der öffentlichen Armen⸗ pflege und der ſonſt vorhandenen Stif⸗ tungen die erforderliche ausgiebige und Aunn e Hilfe nicht gewährt werden ann. Stiftungen. von Platen⸗ und von Lentzcke⸗ Stiftungen. (VIII 4) Die am 6. April 1889 verſtorbene verwitwete Frau Franziska von Pla⸗ ten, geb. von Lentzcke, hat durch Teſta⸗ ment vom 29. Mai 1888 und Nachtrag hierzu vom 16. Juli 1888 die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg zur Uni⸗ verſalerbin unter der Bedingung er⸗ nannt, daß alles, was ihr aus dem Nachlaſſe zufällt und worüber nicht im beſonderen verfügt iſt, zu mildtätigen Zwecken, zur Linderung der Not und Armut hilfsbedürftiger Mitbürger ver⸗ wendet werden ſoll. Den Beſtimmungen des Teſta⸗ ments gemäß ſind folgende 4 Stif⸗ tungen gebildet worden: 1. von Platen⸗ und von Lentzcke⸗ Stiftung 1. Zur Verteilung kommen alljährlich am 28. Mai zu gleichen Teilen an die Ein⸗ wohner des Bürgerhoſpitals die Zinſen von rund 4040 ℳ. II. von Platenſches Vermächtnis. Die Zinſen eines Kapitals von rund 19 591 ℳ werden zur un terſtützung bedürftiger, aus dem ſtädtiſchen Krankenhauſe entlaſſe⸗ ner, würdiger und bedürftiger Perſonen behufs Fortſetzung und Förderung ihrer vollſtändigen Geneſung, ſowie als Unter⸗ ſtützung zur Begründung eine⸗ neuen Erwerbes auf Vorſchlac der Krankenhaus⸗Verwaltung verwendet. III. von Platen⸗ und von Lentzcke⸗ Stiftung I1I. Die Stiftung iſt durch Gemeindebeſchluß vom 2./¾11. September 1907 in ein Geldſtiftung umgewandelt wor⸗ den. Die geſamten Zinſen wer den an ſechs in Charlottenburg wohnende adlige Damen, dir die Bedingungen der Stiftungs ſatzungen erfüllen, zu gleichen Teilen verteilt. Verwandte der Stifterin und ihres Gatten au⸗ gewiſſen Linien haben ein Vor⸗ recht.