160 Summe von 4000 Talern mit der Maßgabe legiert, daß das Kapital als eiſern zu betrachten und ſicher anzu⸗ legen iſt und die Revenuen von 2000 Talern jährlich gleichmäßig unter vier einzeln daſtehende arme Perſonen ohne Unterſchied des Geſchlechts zur Siche⸗ rung und Verſchaffung von Obdach und Unterhalt zu verteilen, die Re⸗ venuen der übrigen 2000 Taler aber zur Unterhaltung von drei armen Stadtpflegekindern in der Kinder⸗ erziehungs⸗Anſtalt zu Strausberg zu verwenden ſind. Die Zinſen werden jetzt ſo ver⸗ wendet, daß für zwei Freiſtellen an den Vorſtand der hieſigen Prinz⸗Karl⸗ Stiftung jährlich 270 ℳ bezahlt wer⸗ den und der Reſt beſtimmungsgemäß an 4 Perſonen zur Verteilung gelangt. Von der Unterbringung von Kindern in Strausberg hat mit Rückſicht auf die gänzlich veränderten Verhältniſſe Abſtand genommen werden müſſen. Schulzeſches Vermächtnis. (VIII 4) Dieſes Vermächtnis von 300 ſteht unter der Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde, die Zinserträgniſſe werden jedoch alljährlich dem jeweiligen Ober⸗ pfarrer der Luiſenkirche behufs Ver⸗ teilung an Arme überwieſen. Schwimmerſche Erbſchaft. (vIII 4) Die am 26. 4. 07 zu Charlotten⸗ burg verſtorbene Rentnerin Fräulein Marie Sophie Amanda Schwimmer hat die Stadtgemeinde zu ihrer Uni⸗ verſalerbin mit der Maßgabe eingeſetzt, daß der ganze Nachlaß zu einer Stif⸗ tung zu verwenden iſt, die den Namen „Geſchwiſter Schwimmerſches Waiſen⸗ haus für arme Kinder der Stadt Char⸗ lottenburg“ tragen ſoll. Zu dieſem Zweck ſoll in der Nähe der Stadt ein einfaches Haus zur Aufnahme von chriſtlichen, nicht unter 5 Jahr alten Waiſenkindern errichtet werden. Ver⸗ pflegung und Beaufſichtigung ſollen Stiftungen. durch einen Hausvater und eine Haus⸗ mutter erfolgen. Die Vorbereitungen ſind noch nicht abgeſchloſſen. Weißeſches Vermächtnis. (VIII 4) Das am 19. September 1888 ver⸗ ſtorbene Fräulein Mathilde Weiß hat in ihrem Teſtamente vom 12. März 1858 der Stadtgemeinde ein Vermächt⸗ nis von 1500 ℳ ausgeſetzt. Aus den Zinſen dieſes Betrages ſoll der Grab⸗ hügel der Verſtorbenen in Ordnung gehalten werden, der Reſt aber alljähr⸗ lich an ihrem Todestage an würdige Arme zur Verteilung kommen. Das Vermächtnis iſt am 6. April 1889 in die Verwaltung der Stadt⸗ gemeinde gelangt. Den letztwilligen Beſtimmungen gemäß kommen die Zinſen nach Abzug von 5 ℳ, die zur Pflege der Grabſtätte an die Kirchen⸗ gemeinde gezahlt werden, am 19. Sep⸗ tember j. I. auf Beſchluß der Armen⸗ Direktion zur Verteilung. Blügelſches Vermächtnis. (VIII 4) Der verſtorbene Direktor Dr. Al⸗ fred Blügel hat durch Teſtament vom 1. 5. 09 der Stadtgemeinde den Be⸗ trag von 19 500 ℳ vermacht. Die Zinſen des Vermächtniſſes ſollen in Beträgen von je 50 ℳ als Weihnachts⸗ geſchenke für bedürftige Familien ver⸗ wendet werden. Dn I. §. Goldſchmidtſches Legat. (vIII 4) Die Verwalter des Dr. I. H. Gold⸗ ſchmidtſchen Nachlaſſes haben unterm 12. März 1912 der Stadtgemeinde zur Erinnerung an ihren verſtorbenen Vater 500) % unter der Bezeichnung „Dr. J. H. Goldſchmidtſches Legat überwieſen. Die Zinſen dieſes Legats werden an die Vereinigung der Wohl⸗ tätigkeitsbeſtrebungen gezahlt und von dieſer zu Darlehen an verſchämte Arme in Beträgen von nicht unter 50 %ℳ verwendet.