Städtiſche Geſchäftsſtellen. 19 Sprechſtunden: Täglich von 11 bis 1 Uhr, und zwar Montag und Don⸗ nerstag für Männer, Dienstag und Freitag für Frauen, Mittwoch und Sonnabend für Kinder. Kranke, die in ärztlicher Behand⸗ Iung ſtehen, werden nur mit Zuſtim⸗ mung des behandelnden Arztes unter⸗ ſucht. Eine ärztliche Behandlung findet nicht ſtatt. Das Fürſorgeamt arbeitet Hand in Hand mit der Lungen⸗ krankenfürſorge vom Ro⸗ ten Kreu z. Die hier tätigen Schweſtern nehmen an den Sprech⸗ ſtunden als Gehilfinnen des Arztes teil und beraten mit ihm die zu tref⸗ fenden Maßnahmen. Städtiſche Fürſorgeſtelle für Alkohol⸗ kranke. Leiter: Oberarzt Dr. Bratz, Dalldorf bei Berlin. Schweſtern: Frau Oberin Hanna Krüger und Schweſter Eliſabeth Krockow, Berliner Str. 137. Mitarbeiter: Fritz Stolt, Kneſebeck⸗ ſtraße 3, Mitglied des Guttempler⸗ Ordens. Zweck: Es wird an jedermann un⸗ entgeltliche Auskunft über die Alkohol⸗ frage erteilt, den Alkoholkranken ſelbſt koſtenlos ärztliche Beratung geboten und allen, die die Folgen des Alkohol⸗ mißbrauches an ſich ſelbſt oder bei einem Angehörigen wahrgenommen haben, Rat und Beiſtand jeder Art ge⸗ währt. Außerdem prüft die Fürſorge⸗ ſtelle alle Anträge auf Heilſtätten⸗ behandlung und bereitet auch die An⸗ träge auf Entmündigung vor. Sprechſtunden: Dienſtag von 6 bis 8 Uhr nachm. (Die Oberſchweſter der Lungen⸗ krankenfürſorge vom Roten Kreuz iſt auch außerhalb der Sprechſtunden läg⸗ lich 1 Stunde — von 84 bis 9“ Uhr morgens — in der ſtädt. Fürſorgeſtelle für Lungenkranke im Cecilienhauſe, Berliner Str. 137, für Alkoholkranke oder deren Angehörige zu ſprechen.) Säuglingspflege. a) Säuglingsfürſorgeſtellen. Eingerichtet von der Stadt Char⸗ lottenburg. Betrieben für Rech⸗ nung der Stadt durch den Vater⸗ ländiſchen Frauenverein, den Eliſabeth⸗Frauenver⸗ ein und durch das Kaiſerin⸗ Auguſte⸗Victoria⸗Haus. Zweck: 1. Beratung der Müt⸗ ter vor und nach der Entbindung über Säuglingspflege und Ernährung, insbeſondere über die naturgemäße Nahrung, die Mutterbruſt, ſowie Be⸗ ratung nichtſtillender Mütter und Pflegemütter über die zweckmäßigſte künſtliche Säuglingsernährung. 2. Ausgabe guter Milch zum er⸗ mäßigten Preiſe von 20 Pfg. für den Liter, an Unbemittelte auf Emor⸗h⸗ lung der Armenkommiſſionsvorſteher oder Waiſenräte unentgeltlich. In geeigneten Fällen werden trinkfertige Portionen verabfolgt. Von den beiden Vereinen und dem Kaiſerin⸗Auguſte⸗Victoria⸗Haus wer⸗ den an ſtillende Mütter Bei⸗ hilfen, ſogenannte Stillunterſtützungen ausgegeben. Die Säuglingsfürſorge dauert in der Regel bis zur Voll⸗ endung des erſten Lebensjahres. Vor⸗ ausſetzung der Inanſpruchnahme der Fürſorgeſtellen: wöchentliche Vorſtellung der Kinder in der Sprechſtunde. 3. Beaufſichtigung der ſtädtiſchen Pflegekinder, Haltekinder und unter Generalvormundſchaft ſtehenden Mün⸗ del bis zum vollendeten 2. Lebens⸗ jahre. 4. Geſundheitliche Über⸗ wachung der Kinder vom vollen⸗ deten 1. bis zum vollendeten 6. Lebens⸗ jahre. Zugelaſſen werden alle Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren, auch wenn ſie die Säuglingsfürſorgeſtellen vorher nicht beſucht haben. Es wird unentgeltlich ſpezialärztlicher Rat er⸗ teilt, eine Behandlung der Kinder fin⸗ det nicht ſtatt. 2*