Stiftungen. 163 G. Itiftungen. (Die römiſchen Ziffern bei den Stiftungen bezeichnen die Geſchäftsſtelle, in der die Angelegenheit der betr. Stiftung bearbeitet wird.) Dispoſitionsfonds des Magiſtrats. (1). Der ſ. Zt. vom Bürgermeiſter Trautſchold aus milden Beiträgen, Ge⸗ ſchenken und anderen Zuwendungen gegründete Dispoſttionsfonds des Ma⸗ giſtrats dient dazu, alten hilfsbedürf⸗ tigen und würdigen Bürgern Unter⸗ ſtützungen zu gewähren. Über die Verteilung der Erträgniſſe wird vom Maaiſtrat direkt Beſtimmung getroffen. Eine Urkunde über die Einrichtung des Fonds iſt nicht vorhanden. Fritſche⸗Stiftung. (I) In Anbetracht der hohen Ver⸗ dienſte, die ſich der am 16. März 1898 verſtorbene Oberbürgermeiſter Fritſche um das Gemeinweſen Charlottenburgs erworben hat und zum dauernden An⸗ denken an ihn iſt durch Gemeinde⸗ beſchluß vom 25./31. Januar 1900 mit einem Kapital von 50 000 ℳ eine Fritſche⸗Stiftung begründet, mit dem Zwecke, aus den Zinſen derſelben an Hinterbliebene von ſtädtiſchen Beamten in Fällen nachge⸗ wieſener Bedürftigkeit Unterſtützungen bis zum Höchſtbetrage von 500 ℳ für das Jahr im Einzelfalle zu gewähren. Das Stiftungskapital iſt inzwiſchen durch anderweite private Zuwendungen um rund 4500 ℳ und aus ſtädtiſchen Mitteln anläßlich des zweihundertjähri⸗ gen Beſtehens der Stadt Charlottenburg um 50 000 ℳ zufolge Gemeinde⸗ beſchluſſes vom 27. 4. / 3. 5. 1905 er⸗ höht worden. Joradſcher Leibrentenfonds. (1 Der ehemalige Kanzliſt Jorad, wel⸗ cher als Waiſenknabe auf Koſten der Stadt erzogen und auch ſonſt aus ſtädti⸗ ſchen Mitteln unterſtützt worden iſt. hat im Jahre 1855 ſein aus 600 Talern beſtehendes Vermögen der Stadtge⸗ meinde Charlottenburg mit der Maß⸗ gabe übereignet, daß er für ſeine Lebens⸗ zeit ſich den Zinsgenuß desſelben vor⸗ behalten hat. Das Kapital iſt durch ſpäteren Ankauf von Wertpapieren auf 1903 Mark 05 Pfg. angewachſen. Jorad iſt im Jahre 1889 geſtorben. Auf Grund des Gem.⸗Beſchl. vom 28. Mai / 5. Juni desſ. I. werden die Zinſen bis auf weiteres an die in hilfsbedürftiger 1 befindlichen Hinterbliebenen ge⸗ zahlt. Jubiläums⸗Stiftung für die Hinterbliebenen ſtädtiſcher Arbeiter. (1). Die Stiftung iſt aus Anlaß der Zweihundertjahrfeier der Stadt Char⸗ lottenburg durch Beſchluß der ſtädti⸗ ſchen Körperſchaften vom 7. Iut 1905 mit einem Kapital von 30 000 ℳ er⸗ richtet. Aus den Zinſen der Stiftung können den Hinterbliebenen ſtädtiſcher Arbeiter Unterſtützungen bis zum Höchſtbetrage von 300 ℳ für das Jahr im Einzelfalle gewährt werden. Weiherſches Legat. (1) Von dem ehemaligen Ratmann Weiher ſind laut Teſtament vom 15. Dezember 1808 der hieſigen Käm⸗ mereikaſſe 200 Reichstaler vermacht worden, deren Zinſen nach den teſta⸗ mentariſchen Beſtimmungen an die jedesmaligen Magiſtratsmitglieder zu gleichen Teilen verteilt werden ſollen. Das Legat iſt durch anderweite Zu⸗ wendungen verſtärkt worden. Die Ver⸗ teilung der Zinſen erfolgt alljährlich im Januar. 11•