E, „„ „ , 164 Stiftungen. Fehlow⸗Vermächtnis. (I11) Betrag von . 10 500— 0 geſtiftet worden. Die⸗ Die am 18. Mai 1906 verſtorbene ſer Betrag iſt durch eine verwitwete Frau Luiſe Fehlow, geb. ſeinerzeit veranſtaltete Hoth hat in ihrem Teſtamente der Sammlung auf „11 313,95 ℳ Stadtgemeinde Charlottenburg ein und letzterer wieder Vermachtnis von 1500 ℳ ausgeſetzt, durch Ueberweifung von —22242 % deſſen Zinſen alljährlich zu Weihnach⸗ ten armen Leuten ausgezahlt werden ſollen. Die Verwaltung des Kapitals und die Verteilung der Zinſen ſteht dem jedesmaligen Oberbürgermeiſter zu. Benno und Helene Jaffé⸗ Stiftung. (1II) Herr Stadtälteſter Stadtrat Dr. Jaffé hat am 15. Februar 1906 aus Anlaß ſeiner ſilbernen Hochzeit eine rechts⸗ fähige Stiftung unter dem Namen „Benno und Helene Jaff“ ⸗Stiftung“ begründet. Er hat dieſer Stiftung den Betrag von 100 000 ℳ überwieſen und dieſes Kapital am 1. 12. 1910 um 20 000 ℳ erhöht. Die Zinſen der Stiftung ſind zur Unterſtützung von ſolchen Bedürftigen beſtimmt, die min⸗ deſtens ſeit einem Jahre in Charlotten⸗ burg wohnen und keine Unterſtützung aus öffentlichen Mitteln erhalten. Zum Vorſtande der Stiftung iſt in der Stiftungsurkunde der jeweilige Magiſtrat der Stadt Charlottenburg beſtellt. Dieſer hat zur Verwaltung der Stiftung einen Ausſchuß von drei Mitgliedern eingeſetzt (Stadträte Stadtälteſte Stendel und Dr Jaffe, ein Mitglied fehlt 3. 3t.). Stiftung zur Errichtung eines Jubiläumsbrunnens. (III) Von einer Anzahl von Bürgern iſt anläßlich der Zweihundertjahrfeier zur Errichtung eines Jubiläumsbrunnens auf dem Steinplatz als Grundſtock der aus Mitteln der Stadt auf „ 2 1 18 706,40 angewachſen. Die jeweiligen Zinſen werden dem Stiftungsbetrage jährlich zugeſchrieben, wodurch das Kapital z. 3t. auf 22 959,82 %ℳ angewachſen iſt. Münchhoffſche Stiftung. (111) Der Rentier Chriſtian Friedrich Münchhoff und deſſen Ehefrau Sophie, geb. Kaul, haben durch gegenſeitiges Teſtament vom 18. September 1863 beſtimmt, daß nach ihrem Ableben dem Magiſtrate von Charlottenburg aus dem Nachlaſſe ein Betrag von §8000 Talern zu überweiſen iſt, mit der Maß⸗ gabe, daß 1. 4000 Taler zur Gründung eines Bürgerrettungs⸗Inſtitutes für Charlottenburg angelegt werden, und zwar in der Art, daß die Zin⸗ ſen dieſes Kapitals zur Unter⸗ ſtützung und Aushilfe rechtſchaf⸗ fener, ohne ihr eigenes Verſchul⸗ den, lediglich durch Unglücksfälle weſentlich zurückgekommener Bür⸗ ger, welche einen moraliſchen, ſtreng chriſtlich religiöſen Lebens⸗ wandel führen, werwendet werden. Die Verwendung ſoll nicht in beſtimmten Terminen, ſondern lediglich nach Bedürfnis und Möglichkeit erfolgen. 2. 2000 Taler als eiſernes Kapital bleiben ſollen, aus deſſen Zinſen Unterſtützungen an 20 bedürftige und würdige arme Familien oder Witwen, welche einen chriſtlic religiöſen Lebenswandel nach⸗