Stiftungen. unterſtützung aus öffentlichen Mitteln erhalten haben. Bramer'ſches Vermächtnis. (vIII a) Vermögen: 6207 ℳ. Zweck: Inſtandhaltung des Bra⸗ mer ſchen Erbbegräbniſſes ſowie zu Unterſtützungen an arme kranke Ge⸗ meindemitglieder. Daun'ſches Vermächtnis. (vIII a) Vermögen: 1633 ℳ. 3weck: Unterſtützung von armen Reformierten der Luiſenkirche. Die Zahlung erfolgt zur weiteren Verwen⸗ dung an den Oberpfarrer dieſer Kirche. Robert und Marie⸗Chriſt'ſche Stiftung. (vIII a) Vermögen: Das zu Reſtaura⸗ tionszwecken vermietete Grundſtück Tiergartenhof — Berliner Straße 1/2 — mit einem Mietszinſe von zurzeit 26 500 %ℳ ſowie 1404 %ℳ Kapital. Z3weck: Bewilligung von Frei⸗ betten in den ſtädtiſchen Krankenhäu⸗ ſern für Perſonen, die die Armenpflege nicht in Anſpruch nehmen, aber zur Zahlung der Krankenhauskoſten nur ſchwer imſtande ſind. Die Bewilligung erfolgt durch den dirigierenden Arzt und den Kranken⸗ hausoberinſpektor unter Aufſicht der Krankenhausdeputation. Dr. J. H. Goldſchmidt'ſches Ver⸗ mächtnis. (vIII a) Vermögen: 5000 ℳ. Z3weck: Gewährung von zins⸗ freien Darlehen an verſchämte Arme in Beträgen von nicht unter 50 ℳ. 169 Die Bewilligung der Darlehen er⸗ folgt durch die Vereinigung der Wohl⸗ tätigkeitsbeſtrebungen, der die Zinſen des Vermächtniſſes überwieſen werden. Hackenſchmidt'ſches Vermächtnis. (vIII a) Vermögen: 651 ℳ. Z3weck: Unterſtützung von 2wei verſchämten Armen im Oktober durch Verteilung der Zinſen. Höhne'ſches Vermächtnis. (vIII a) Vermögen: 3719 ℳ. 3weck: Unterhaltung der Gräber der Erblaſſer; der Reſt der Zinſen wird bis auf weiteres dem Kapital zuge⸗ ſchlagen. Kaiſer Wilhelm⸗Vermächtnis. (VIII a) Vermögen: 26 180 ℳ. Z3weck: Gewährung von Unter⸗ ſtützungen in Beträgen von 50—100%ℳ an hilfsbedürftige weibliche Perſonen, die einen intakten politiſchen Leumund haben und in den letzten zwölf Mona⸗ ten keine Unterſtützungen aus ſtädti⸗ ſchen Mitteln erhalten haben. Wilhelm und Bianca⸗Kayſer⸗Stiftung. (VIII a) Vermögen: 534 601 . Zweck: Gewährung von Unter⸗ ſtützungen an bedürftige Familien, in⸗ ſonderheit zur Unterhaltung und Er⸗ ziehung der Kinder. Bevorzugt wer⸗ den ſolche Perſonen, die in den Dien⸗