n Stiftungen. 171 der Alslebenſchen Stiftung, dem Hausburgſchen Legat, dem Warſchauerſchen Legat, dem Fräulein Emilie Grüneſchen Legat. Vermögen: 21 368 . Zweck: Gewährung einmaliger Unterſtützungen an Perſonen, die ſich in vorübergehender Notlage befinden, und bei denen eine laufende Unter⸗ ſtützung aus Armenmitteln nicht erfor⸗ derlich erſcheint. Pulsſche Erbſchaft. (vIII .) Vermögen: 2629 081 ℳ. 3weck: Eerrichtung einer Alters⸗ verſorgungsanſtalt für arbeitsunfähige Perſonen des Arbeiter⸗ und Klein⸗ bürgerſtandes, Ehepaare oder einzelne männliche, auch weibliche Perſonen. Die Aufzunehmenden erhalten freie Wohnung und ärztliche Behand⸗ lung ſowie eine jährliche Unterſtützung von 200 %. Die Vorbereitungen wegen Errichtung der An⸗ ſtalt ſind noch nicht abge⸗ ſchloſſen. Raußendorffſche Erbſchaft. (VIIIa.) Vermögen: rd. 2 000 000 %1, das zu folgenden Zwecken verwendet werden ſoll: 1. %, zur Errichtungdes A n⸗ tonie⸗ und Hugo⸗Raußen⸗ dorff⸗Altersheims. Aufnahme finden männliche und weibliche Angehörige der gebildeten Stände, chriſtlicher Religion, inbeſon⸗ dere Maler, Bildhauer, Muſiker bei⸗ derlei Geſchlechts, ferner Lehrerinnen, die ihre Haupttätigkeit als Erziehe⸗ rinnen in Familien oder privaten Anſtalten ausgeübt haben. Lehrerinnen müſſen das Staatseramen gemacht, Maler und Bildhauer die höheren preußiſchen Kunſtinſtitute, Muſiker eine der Königlichen Hochſchulen für Muſik in Berlin beſucht haben. Vorausſetzung für die Aufnahme iſt die Vollendung des 60. Lebensjah⸗ res, ferner, daß die Bewerber nicht mehr erwerbsfähig ſind, ſich in einer wirtſchaftlich bedrängten Lage befin⸗ den, und mindeſtens 5 Jahre in Char⸗ lottenburg oder Berlin wohnen. Charlottenburger Bewerber haben wenigſtens 600, Berliner wenigſtens 800 ℳ Eintrittsgeld einzuzahlen. Die Bewerber haben den Nachweis zu führen, daß ſie bei Gewährung der Leiſtungen des Altersheim (freie Wohnung 11 Stube nebſt Küchenraum!, Heizung und Beleuchtung, freie ärzt⸗ liche Behandlung und ſofern die baren Mittel der Stiftung es ermöglichen, eine bare Unterſtützung) die zu ihrem notdürftigen Unterhalt erforderlichen Mittel beſitzen oder durch rechtsver⸗ bindliche Verſprechungen dritter Per⸗ ſonen nachweiſen können. Ausnahmsweiſe können auch Per⸗ ſonen, die noch nicht 60, aber über 50 Jahre alt ſind, aufgenommen werden, jedoch haben ſie ein Eintrittsgeld von 1200 ℳ zu entrichten. Die Vorbereitungen zur Errichtung des Alters⸗ heims ſchweben. II. 2„ zur Antonie⸗ un d Hugo⸗Raußendorff⸗ Stiftung. Zweck: Unterſtützung und För⸗ derung gemeinnütziger Einrichtungen im Intereſſe der minderbemittelten Bevölkerung der Stadt Charlottenburg ſowie zur Unterſtützung verſchämter Armer und erkrankter Perſonen und⸗ ihrer Familienmitglieder. Kuratorium: Vorſ.: Dr. Maier, Bürgermeiſter. Stadträte: Samter, Stendel. Stadtv.: Dr. Frentzel, Dr. Hubatſch, Ruß, 1 Mitglied fehlt. 1. 1. 13 bis 31. 12. 18. III. 1c zugunſten der Char⸗ lottenburger Ferien⸗ kolonien.