1i. 1111111 Städtiſche Geſchäftsſtellen. an ſtillende Mütter Beihilfen, ſo⸗ genannte Stillunterſtützungen ausgege⸗ ben. Die Säuglingsfürſorge dauert in der Regel bis zur Vollendung des erſten Lebensjahres. Vorausſetzung der In⸗ anſpruchnahme der Fürſorgeſtellen: wöchentliche Vorſtellung der Kinder in der Sprechſtunde. 3. Beauffichtigung der ſtädtiſchen Pflegekinder, Haltekinder und unter Ge⸗ neralvormundſchaft ſtehenden Mündel bis zum vollendeten 2. Lebensjahre. 21 Fürſorgeſtelle I1II. Kirchplatz 52. Leitender Arzt: Privat⸗ dozent, Profeſſor Dr B. Bendir, Grol⸗ manſtr. 41. Sprechſtunden: für Säug⸗ linge Dienstag, Donnerstag und Sonnabend von 2—3 Uhr nachm.; für Kinder vom vollendeten 1. bis 6. 4. Geſundheitliche Über wachung der Kinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 6. Lebensjahre. Zugelaſſen werden alle Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren, ſucht haben. Es wird unentgeltlich ſpe⸗ auch wenn ſie die „„ .. Säuglingsfürſorgeſtellen vorher nicht be⸗ Kantſtr. 101. zialärztlicher Rat erteilt, eine Behand⸗ 2½.—3½ Uhr nachmittags, für Kin⸗ der vom vollendeten 1. bis 6. Lebens⸗ jahre Dienstag 2½ —3½ Uhr nach⸗ lung der Kinder findet nicht ſtatt. Fürſorgeſtelle I mit Milchküche: Berliner Str. 137. (Fernruf: Wilhelm 53—56.) Leitender Arzt: Pilger, Kneſebeckſtr. 13/)14. Sprechſtunden: für Säug⸗ linge Dienstag, Freitag und Sonn⸗ abend, 2—3 Uhr nachmittags: für Kinder vom vollendeten 1. bis 6. Lebensjahre Mittwoch 2—3 Uhr nachm. Milchausgabeſtelle: ſtraße 4/5. Dr. R. Hardenberg⸗ Fürſorgeſtelle II: Wilmersdorfer Straße 111. Leitender Arzt: Dr. Kan⸗ zow, Sybelſtr. 63. Sprechſtunden: für Säug⸗ linge Montag und Donnerstag 2 bis Amt eingerichtet. Lebensjahre Freitag 1—2 Uhr nachm. Milchausgabeſtelle Kam⸗ miner Str. 34. Fürſorgeſtelle IV mit Milchküche und Krippe: Nehringſtr. 11. Leitender Arzt: Dr Niſch, Sprechſtunden: für Säug⸗ linge Montag, Mittwoch und Freitag mittags. Die Kri ppe iſt für 15 Säuglinge In ihr ſollen möglichſt Kinder ſolcher ledigen Mütter Auf⸗ nahme finden, die tagsüber auf Arbeit gehen und ihr Kind ſelbſt ſtillen. Die Krippe ſoll zugleich einen Erſatz für die anderwärts beſtehenden ſogenann⸗ ten „Stillſtuben“ in Fabriken bilden, deren Einrichtung ſich bisher in Char⸗ lottenburg nicht hat ermöglichen laſſen. Für die Aufnahme in die Krippe wird von arbeitenden Müttern ein Betrag 4 Uhr nachmittags; für Kinder vom vollendeten 1. Dienstag 2—3 Uhr nachm. Milchausgabeſtelle: Ansbacher Str. Nr. 18. bis 6. Lebensjahre 12 von 25 Pfg. für das Kind und den Tag erhoben. Die Kinder erhalten freie Verpflegung. Die Aufnahmen in die Krippe erfolgen ausſchließlich durch die Säuglingsfürſorgeſtellen. Fürſorgeſtelle V. Kaiſerin⸗Auguſta⸗ Allee 102. Leitender Arzt: ner, Schlüterſtr. 37. Sprechſtunden: für Säug⸗ linge Montag, Mittwoch und Freitag 2—3 Uhr nachmittags; für Kinder Dr. Kett⸗