Städtiſche Geſchäftsſtellen. einerſeits und ihren Handlungs⸗ gehilfen oder Handlungslehrlingen anderſeits; als Einigungsamt bei Streitig⸗ keiten zwiſchen Kaufleuten und Handlungsgehilfen oder Hand⸗ lungslehrlingen über die Bedin⸗ gungen der Fortſetzung oder Wie⸗ deraufnahme des Dienſt⸗ oder Lehrverhältniſſes; für Gutachten und Anträge über Fragen, welche das kaufmänniſche Dienſt⸗ oder Lehrverhältnis be⸗ treffen. Borſ.: Dr Landsberger, Magiſtratsrat, (Wahlzeit bis 30. 5. 17). Stellv.. Dr. Stolze, Mag.⸗Aſſeſſor (Wahlzeit bis 2. 2. 17). Lerche, Mag.⸗Aſſeſſor (Wahlzeit bis 2. 2. 15). br. Bruns⸗Wüſtefeld, Mag.-Aſſeſſor (Wahlzeit bis 26. 6. 17). C. Beiſitzer: (Wahlzeit vom 1. 1. 14 bis 31. 12. 16.) A. Kaufleute. ulrich, Karl, Buchhändler: Schickerra, Wilhelm, Kaufmann: Pein, Heinrich, Eiſenwarenhändler; Mattſchaß, Georg, Eiſenwarenhändler; Dreſcher, Otto, Kaufmann; Eggers, Georg, Buchhändler; Gumtau, Heinrich, Kolonialwaren⸗ händler; Neuſtadt, Mar, Kaufmann: Sußmann, Ludwig, Direktor; Willig, Nathan, Fabrikdirektor. B. Handlungsgehilfen. Stabbert, Guſtav, Lagerverwalter; Patzelt, Emil, Reiſender. Schäfer, Auguſt, Verkäufer; Meyer, Franz, Buchhalter; Wendt, Otto, Verkäufer; Becker, Wilhelm, Buchhalter; Scharnberg, Guſtav, Filialleiter; Cyske, Carl, Lagerhalter; Klare, Erich, Abteilungsvorſteher; Korn, Paul, Buchhalter; Krauſe, Otto, Buchhalter; Schaeffer, Rudolf, Expedient. Der Stadtausſchuß. (Vgl. §§ 4, 37 des Landesverwaltungs⸗ geſetzes vom 30. Juli 1883.) Sitzungszimmer: Rathaus, II. Ob.⸗ geſchoß, Zimmer 215. Geſchäftszimmer: II. Obergeſchoß, Zimmer 247. Der Stadtausſchuß iſt u. a. zuſtändig zur Erteilung der Konzeſſion für die in den §§ 16 und 24 ſowie 25 der Ge⸗ werbeordnung vorgeſehenen Anlagen, zur Erteilung der Erlaubnis zum Be⸗ triebe der Gaſtwirtſchaft, Schankwirt⸗ ſchaft, des Branntweinkleinhandels, des Pfandleihgewerbes, des Gewerbes als Geſindevermieter oder Stellenvermitt⸗ ler, des Handels mit Giften, der ge⸗ werbsmäßigen Veranſtaltung von Singſpielen, Schauſtellungen uſw., ſo⸗ weit ein höheres Intereſſe der Kunſt oder Wiſſenſchaft dabei nicht obwaltet, und der im § 425 Abſ. 1 der Gewerbe⸗ ordnung bezeichneten Gewerbe. Er be⸗ ſchließt außerdem u. a. im ſchiedsrich⸗ terlichen oder ſühneamtlichen Vermitt⸗ lungsverfahren zwiſchen Armenverbän⸗ den, in Streitigkeiten zwiſchen Armen⸗ verbänden und den zur Unterſtützung eines Hilfsbedürftigen verpflichteten Angehörigen, über die Unterbringung arbeitsſcheuer Nährpflichtiger in Ar⸗ beitsſtätten ( Zwangsarbeit), ſowie über die Beſchulung blinder oder taubſtum⸗ mer Kinder. Er führt ferner als Vor⸗ ſtand der Sektion vI, Stadtbezirk Charlottenburg, der brandenburgiſchen landwirtſchaftlichen Berufsgenoſſen⸗ ſchaft (ſ. Kommiſſionen für provin⸗ zielle Angelegenheiten S. 91) die ihm durch die Reichsverſicherungsordnung oder das Genoſſenſchaftsſtatut zuge⸗ wieſenen Geſchäfte aus. Vorſ.: Der Oberbürgermeiſter. 1. Stellv.: Boll, Stadtrat. 2. Stellv.: Meyer, Stadtrat. Stadträte: Sachs, Dr. Röthig.