174 Stiftungen. G. Itiftungen. (Die römiſchen Ziffern bei den Stiftungen bezeichnen die Geſchäftsſtelle, in der die Angelegenheit der betr. Stiftung bearbeitet wird.) Dispoſitionsfonds des Magiſtrats. (1 Der ſ. Zt. vom Bürgermeiſter Trautſchold aus milden Beiträgen, Ge⸗ ſchenken und anderen Zuwendungen gegründete Dispoſttionsfonds des Ma⸗ giſtrats dient dazu, alten hilfsbedürf⸗ tigen und würdigen Bürgern Unter⸗ ſtützungen zu gewähren. Ueber die Verteilung der Erträgniſſe wird vom Magiſtrat direkt Beſtimmung getroffen. Eine Urkunde über die Einrichtung des Fonds iſt nicht vorhanden. Fritſche⸗Stiftung. (1) In Anbetracht der hohen Ver⸗ dienſte, die ſich der am 16. März 1898 verſtorbene Oberbürgermeiſter Fritſche um das Gemeinweſen Charlottenburgs erworben hat und zum dauernden An⸗ denken an ihn iſt durch Gemeinde⸗ beſchluß vom 25./31. Jannar 1900 mit einem Kapital von 50 000 ℳ eine Fritſche⸗Stiftung begründet, mit dem Zwecke, aus den Zinſen derſelben an Hinterbliebene von ſtädtiſchen Beamten in Fällen nachge⸗ wieſener Bedürftigkeit Unterſtützungen bis zum Höchſtbetrage von 500 ℳ für das Jahr im Einzelfalle zu gewähren. Das Stiftungskapital iſt inzwiſchen durch anderweite private Zuwendungen um rund 4500 ℳ und aus ſtädtiſchen Mitteln anläßlich des zweihundert⸗ jährigen Beſtehens der Stadt Char⸗ lottenburg um 50 000 ℳ zufolge Ge⸗ meindebeſchluſſes vom 27. 4./3. 5. 1905 erhöht worden. Joradſcher Leibrentenfonds. (1) Der ehemalige Kanzliſt Jorad, welcher als Waiſenknabe auf Koſten der Stadt erzogen und auch ſonſt aus ſtädtiſchen Mitteln unterſtützt worden iſt, hat im Jahre 1855 ſein aus 600 Talern beſtehendes Vermögen der Stadtgemeinde Charlottenburg mit der Maßgabe übereignet, daß er für ſeine Lebenszeit ſich den Zinsgenuß des⸗ ſelben vorbehalten hat. Das Kapital iſt durch ſpäteren Ankauf von Wert⸗ papieren auf 1903 Mark 05 Pfg. an⸗ gewachſen. Jorad iſt im Jahre 1889 geſtorben. Auf Grund des Gem.⸗Beſchl. vom 28. Mai/5. Juni desſ. I. werden die Zinſen bis auf weiteres an die in hilfsbedürftiger Lage befindlichen Hin⸗ terbliebenen gezahlt. Jubiläums⸗Stiftung für die Hinterbliebenen ſtädtiſcher Arbeiter. (1). Die Stiftung iſt aus Anlaß der Zweihundertjahrfeier der Stadt Char⸗ lottenburg durch Beſchluß der ſtädtt. ſchern Körperſchaften vom — Iun 1905 mit einem Kapital von urſprünglich 30 000 ℳ errichtet. Zu⸗ folge Gemeindebeſchluß vom m. Juni 1913 wurde zur dauernden Eh⸗ rung des verſtorbenen Oberbürger⸗ meiſters Schuſtehrus das Kapital auf 50 000 ℳ erhöht. Aus den Zinſen der Stiftung können den Hinterbliebenen ſtädtiſcher Arbeiter Unterſtützungen bis zum Höchſtbetrage von 300 % für das Jahr im Einzelfalle gewährt werden. Schuſtehrus⸗Stiftung. (I) Zur dauernden Ehrung des am 27. Februar 1913 verſtorbenen Ober⸗ bürgermeiſters Schuſtehrus wurde durch Gemeindebeſchluß vom . Juni 1913 aus ſtädtiſchen Mitteln