Stiftungen. eine „Schuſtehrus⸗Stiftung“ mit einem Kapital von 50 000 ℳ errichtet. Aus den Zinſen der Stiftung können an die Hinterbliebenen von ſtädtiſchen Privatdienſtverpflichteten (durch Pri⸗ vatdienſtvertrag angenommenen Per⸗ ſonen) bei nachgewieſener Bedürftigkeit Unterſtützungen bis zum Höchſtbetrage von 500 ℳ für das Jahr im Einzel⸗ falle gewährt werden. Weiherſches Legat. (1). Von dem ehemaligen Ratmann Weiher ſind laut Teſtament vom 15. Dezember 1808 der hieſigen Käm⸗ mereikaſſe 200 Reichstaler vermacht worden, deren Zinſen nach den teſta⸗ mentariſchen Beſtimmungen an die jedesmaligen Magiſtratsmitglieder zu gleichen Teilen verteilt werden ſollen. Das Legat iſt durch anderweite Zu⸗ wendungen verſtärkt worden. Die Ver⸗ teilung der Zinſen erfolgt alljährlich im Januar. Fehlow⸗Vermächtnis. (III) Die am 18. Mai 1906 verſtorbene verwitwete Frau Luiſe Felow, geb. Hoth hat in ihrem Teſtamente der Stadtgemeinde Charlottenburg ein Vermächtnis von 1500 ℳ. ausgeſetzt, deſſen Zinſen alljährlich zu Weihnach⸗ ten armen Leuten ausgezahlt werden ſollen. Die Verwaltung des Kapitals und die Verteilung der Zinſen ſteht dem jedesmaligen Oberbürgermeiſter zu. Benno und Helene Jaffé Stiftung. (I11) „Berr Stadtälteſter Stadtrat Dr Jaffé hat am 15. Februar 1906 aus Anlaß ſeiner ſilbernen Hochzeit eine rechtsfähige Stiftung unter dem Namen „Benno und Helene Jaffe⸗ Stiftung“ begründet. Er hat dieſer 175 Stiftung den Betrag von 100 000 überwieſen und dieſes Kapital am 1. 12. 1910 um 20 000 ℳ erhöht. Die Zinſen der Stiftung ſind zur Unter⸗ ſtützung von ſolchen Bedürftigen be⸗ ſtimmt, die mindeſtens ſeit einem Jahre in Charlottenburg wohnen und keine Unterſtützung aus öffentlichen Mitteln erhalten. Zum Vorſtande der Stiftung iſt in der Stiftungsurkunde der jeweilige Magiſtrat der Stadt Charlottenburg beſtellt. Dieſer hat zur Verwaltung der Stiftung einen Ausſchuß von drei Mitgliedern eingeſetzt (Oberbürger⸗ meiſter Dr. Scholz, Stadträte Stadt⸗ älteſte Stendel und Dr Jaffé). Stiftung zur Errichtung eines Jubiläumsbrunnens. (III) Von einer Anzahl von Bürgern iſt anläßlich der Zweihundertjahrfeier zur Errichtung eines Jubiläumsbrunnens auf dem Steinplatz als Grundſtock der Betrag von . 10 500,— geſtiftet worden. Die⸗ ſer Betrag iſt durch eine ſeinerzeit veranſtaltete Sammlung auf . 11 313,95 und letzterer wieder durch Ueberweiſung von aus Mitteln der Stadt auf/f 18 706,40 ℳ angewachſen. Die jeweiligen Zinſen werden dem Stiftungsbetrage jährlich zugeſchrieben, wodurch das Kapital z. 31. auf 23 709,86 %ℳ angewachſen iſt. 7 392,45 . Münchhoffſche Stiftung. (111) Der Rentier Chriſtian Friedrich Münchhoff und deſſen Ehefrau Sophie, geb. Kaul, haben durch gegenſeitiges Teſtament vom 18. September 1863 beſtimmt, daß nach ihrem Ableben dem Magiſtrate von Charlottenburg aus