Stiftungen. 177 eine lange Reihe von Jahren decken zu können. Zurzeit iſt ein Kapital von 6412,77 % vorhanden. Wilhelm⸗Auguſta⸗Stiftung. (1I1) Zur Erinnerung an die goldene Hochzeit des hochſeligen Kaiſerpaares hatte die Stadtgemeinde urſprünglich in Höhe von 10 400 ℳ, eine Wilhelm⸗ Auguſta⸗Stiftung begründet, die an⸗ läßlich der Feier des 25jährigen Re⸗ gierungsjubiläums Kaiſer Wilhelm 1. um 5000 ℳ und zum Andenken an die Feier des 22. März 1887 um 10 000% verſtärkt worden iſt, ſo daß am Ende des Etatsjahres 1896/97 ein Stiftungs⸗ fonds von rund 25 400 ℳ vorhanden war. Aus den Zinſen ſollten am 11. Juli j. I. auf Vorſchlag der Armen⸗Kommiſſionen nach Gemeinde⸗ beſchluß würdige Witwen, für welche die Gemeinde auf Grund des Geſetzes zu ſorgen nicht verpflichtet iſt, unter⸗ ſtützt werden. Aus Anlaß der Hundertjahrfeier am 22. März 1897 iſt dieſe Stiftung auf den doppelten Betrag erhöht wor⸗ den, ſo daß jetzt rund 50 000 c% Stif⸗ tungskapital vorhanden ſind. Die Zinſen kommen nunmehr alljährlich am 22. März und 30. September an wür⸗ dige weibliche Perſonen zur Verteilung. Zu dieſem Zweck beſteht eine Unter⸗ kommiſſion, der die Stadträte Stadt⸗ älteſter Stendel und Dr Penzig an⸗ gehören. Die Bewilligung der Unterſtützun⸗ gen erfolgt durch Magiſtratsbeſchluß. unterſtützungsfonds für die Betriebs⸗ arbeiter der Waſſerwerke. (111) Zur Unterſtützung der Arbeiter der Waſſerwerke werden jährlich Mittel in den Waſſerwerksetat eingeſtellt und an den Sonderetat 6 abgeführt. Dem Unterſtützungsfonds fließen auch die von den Arbeitern zu zahlenden Straf⸗ gelder zu. Die Bewilligung von Unterſtützungen bis zum Betrage von 50 ℳ erfolgt durch die Deputation für die Waſſerwerke ſelbſtändig. Charlottenburger Ackergemeinſchaft. (11) Der zinsbar angelegte Fonds iſt gebildet worden durch die der Char⸗ lottenburger Ackergemeinſchaft zuge⸗ floſſenen Einnahmen an Jagdpacht⸗ geldern, Erlös für verkaufte, der Acker⸗ gemeinſchaft gehörige Wege⸗ und Grabenparzellen. Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der Ackergemeinſchaft zu leiſtenden Aufwendungen, wie Koſten für Grabenräumung uſw. beſtritten. Lützower Ackergemeinſchaft. (1N0 Der Fonds iſt Eigentum der zur Lützower Ackergemeinſchaft gehörenden Einzelbeſitzer. Die Lütower Acker⸗ gemeinſchaft löſte ſich am 26. 9. 1876 auf und übergab der Stadtgemeinde die ihr gehörigen Gelder zur Ver⸗ waltung. Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der früheren Lützower Acker⸗ gemeinſchaft zu leiſtenden Aufwendun⸗ gen beſtritten. Bethgeſche Stiftung. (vII 4) Durch Erbvertrag der verwitweten Geheimen Hofrätin Bethge, Johanna Friederike Philippine geb. Matthias, und deren Tochter Charlotte Mathilde Bethge vom 17. April 1851 iſt der Stadtgemeinde Charlottenburg der Be⸗ trag von 11 449,40 ℳ. zugefallen, deſſen Zinſen beſtimmungsgemäß zur Unterſtützung von bedürftigen Lehrern und Lehrerinnen verwendet werden. Das Kapital iſt inzwiſchen auf 12 070,68 ℳ angewachſen. 12