Stiftungen. 179 gemeinde eine Million Mark geſchenk⸗ weiſe überwieſen. Die Einkünfte aus dieſer Schenkung ſollen nach den Beſtimmungen des notariellen Schenkungsvertrages von 31. Dezember 1913 zur Einrichtung und zum Be⸗ triebe einer Ferienkolonie in der Nähe eines Solbades verwendet werden. Die Königliche Genehmigung zur Annahme der Schenkung iſt noch nicht eingegangen. Stipendienfonds der höheren Lehr⸗ anſtalten. (VII B) Der Magiſtrat und die Stadtver⸗ ordneten von Charlottenburg haben im Jahre 1896 zur Unterſtützung ehe⸗ maliger Zöglinge des ſtädtiſchen Real⸗ gymnaſiums und der Oberrealſchule während der akademiſchen Ausbildung ein Stipendium nach folgenden Be⸗ ſtimmungen geſtiftet: 1. Die Stipendien von je 400 können jährlich an je einen Abi⸗ turienten des Schiller⸗Realgym⸗ naſiums und der Siemens⸗Ober⸗ realſchule zur Auszahlung gelan⸗ gen und in jährlichen Beträgen bei der Stadthauptkaſſe der Stadt Charlottenburg an den Quartals⸗ erſten erhoben werden. — Die Teilung eines Stipendiums iſt geſtattet. Auch kann für den Fall, daß kein geeigneter Bewerber von der einen Anſtalt vorhanden iſt, das fällige Stipendium auf ein Jahr einem Bewerber von der anderen Anſtalt verliehen werden. 2. Zur Bewerbung um dieſe Sti⸗ pendien werden nur Abiturienten zugelaſſen, welche ſich nachweisbar an einer anerkannten deutſchen oder außerdeutſchen Hochſchule oder Fachſchule wiſſenſchaftlich weiterbilden und ſich durch ihre Charakterbildung und Tüchtiakeit einer Unterſtützung würdig machen. Auch die Bedürftigkeit des Bewerbers iſt Vorausſetzung der Zuläſſigkeit einer Bewerbung, wenngleich unter Bedürftigkeit nicht verſtanden werden ſoll, daß ein Armutsatteſt der Eltern oder Angehörigen oder des Bewerbers ſelbſt gefordert wird. 3. Die Unterſtützung muß für jedes Jahr neu beantragt werden und wird an ein und denſelben Be⸗ werber in der Regel dreimal hintereinander bewilligt. Die Zeit der neuen Beſetzung wird in paſſender Weiſe ein halbes Jahr vorher bekannt gemacht. Die Be⸗ werbungen ſind zum beſtimmten Termin, ein Vierteljahr vor der Vergebung, an den Magiſtrai von Charlottenburg einzureichen. Die⸗ jenigen, welche ſich bereits in der Nutznießung des Stipendiums befinden, ſind gehalten, Zeugniſſe über den günſtigen Erfolg ihrer Studien beizufügen und die Er⸗ klärung abzugeben, daß in ihren äußeren Verhältniſſen keine der⸗ artigen Veränderungen einge⸗ treten ſind, welche den weiteren Bezug des Stipendiums über⸗ flüſſig machen. 4. Die Verleihung der Stipendien erfolgt durch die Deputation der höheren Lehranſtalten. Prämienfonds. (VII B) Der Beſtand beträgt 1913 1115,31 Mark. Die Zinſen werden alljährlich zur Beſchaffung von Auszeichnungen für ſtrebſame und bedürftige Schüler des Schiller⸗Realgymnaſiums mitver⸗ wendet. Adelheid Liepman⸗Stiftung. (VII B) Vermögen: 40 000 ℳ. Zweck: Gewährung von Beihilfen an beſonders begabte Knaben und 12*