180 junge Männer aus der unbemittelten Charlottenburger Bevölkerung zu ihrer Ausbildung für einen gewerblichen, wiſſenſchaftlichen oder künſtleriſchen Beruf, insbeſondere zum Beſuche von höheren Lehranſtalten, Handelsſchulen, Kunſtſchulen, Kunſtgewerbeſchulen und anderen Fachſchulen. Adolph⸗ und Mathilde⸗Abrahamſohn⸗ ſches Vermächtnis. (VIIIa) Vermögen: 10 900 ℳ. 3weck: Unterſtützung von Ver⸗ einen zur Verſendung armer kranker Kinder in Ferienkolonien. Bandelow⸗Stiftung (VIIIa) Vermögen: 1478 d. Zweck: Unterhaltung der Gräber der Schenker. Der Reſt der Zinſen wird am 16. Dezember als Unter⸗ ſtützung an die früheren Inſaſſen des Bürgerhoſpitals verteilt. Blügelſches Vermächtnis. (VIII 2.) Vermögen: 19 500 . Z3weck: Gewährung von Weih⸗ nachtsgeſchenken im Betrage von je 50 ℳ an bedürftige Familien. Bramer⸗Stiftung (VIIIa) Vermögen: 24 704 d. Zweck: Gewährung von Bei⸗ hilfen an bedürftige Perſonen zu einer ärztlicherſeits notwendig erachteten Luft⸗ oder Badekur. Für Landaufent⸗ halt werden in der Regel 50 %J, für Badekuren 75 ℳ bewilligt. Die Aus⸗ zahlung erfolgt am 24. Juni i. I8. Die zu Unterſtützenden dürfen im lau⸗ Stiftungen. fenden Kalenderjahre keine Armen⸗ unterſtützung aus öffentlichen Mitteln erhalten haben. Brahmerſches Vermächtnis. (VIII a.) Vermögen: 6207 ¼. 3weck: Inſtandhaltung des Bra⸗ merſchen Erbbegräbniſſes ſowie zu Unterſtützungen an arme kranke Ge⸗ meindemitglieder. Daunſches Vermächtnis. (VIII a.) Vermögen: 1633 d. 3weck: Unterſtützung von armen Reformierten der Luiſenkirche. Die Zahlung erfolgt zur weiteren Verwen⸗ dung an den Oberpfarrer dieſer Kirche. Robert und Marie⸗Chriſtſche Stiftung. (VIIIa) Vermögen: Das zu Reſtaura⸗ tionszwecken vermietete Grundſtück Tiergartenhof — Berliner Straße 1/2 — mit einem Mietszins von zurzeit 26 500 %ℳ ſowie 1404 ℳ Kapital. Zweck: Bewilligung von Frei⸗ betten in den ſtädtiſchen Krankenhäu⸗ ſern für Perſonen, die die Armenpflege nicht in Anſpruch nehmen, aber zur Zahlung der Krankenhauskoſten nur ſchwer imſtande ſind. Die Bewilligung erfolgt durch den dirigierenden Arzt und den Kranken⸗ hausoberinſpektor unter Aufſicht der Krankenhausdeputation. Dr J. §. Goldſchmidtſches Ver⸗ mächtnis. (vIIIa) Vermögen: 5000 . 3weck: Gewährung von zin⸗ freien Darlehen an verſchämte Arme in Beträgen von nicht unter 50 %.