Stiftungen. Stände chriſtlicher Religion, insbeſon⸗ dere Maler, Bildhauer, Muſiker bei⸗ derlei Geſchlechts, ferner Lehrerinnen, die ihre Haupttätigkeit als Erziehe⸗ rinnen in Familien oder privaten Anſtalten ausgeübt haben. Lehrerinnen müſſen das Staatsexamen gemacht, Maler und Bildhauer die höheren preußiſchen Kunſtinſtitute, Muſiker eine der Königlichen Hochſchulen für Muſik in Berlin beſucht haben. Vorausſetzung für die Aufnahme iſt die Vollendung des 60. Lebensjah⸗ res, ferner, daß die Bewerber nicht mehr erwerbsfähig ſind, ſich in einer wirtſchaftlich bedrängten Lage befin⸗ den, und mindeſtens 5 Jahre in Char⸗ lottenburg oder Berlin wohnen. Charlottenburger Bewerber haben wenigſtens 600, Berliner wenigſtens 800 ℳ Eintrittsgeld einzuzahlen. Die Bewerber haben den Nachweis zu führen, daß ſie bei Géwährung der Leiſtungen des Altersheims (freie Wohnung 1 Stube nebſt Küchenraum!, Heizung und Beleuchtung, freie ärzt⸗ liche Behandlung und ſofern die baren Mittel der Stiftung es ermöglichen, eine bare Unterſtützung) die zu ihrem notdürftigen Unterhalt erforderlichen Mittel beſitzen oder durch rechtsver⸗ bindliche Verſprechungen dritter Per⸗ ſonen nachweiſen können. Ausnahmsweiſe können auch Per⸗ ſonen, die noch nicht 60, aber über 50 Jahre alt ſind, aufgenommen werden, jedoch haben ſie ein Eintrittsgeld von 1200 %ℳ zu entrichten. Die Vorbereitungen zur Errichtung des Alters⸗ heims ſchweben. 11. 2,§ zur Antonie und Hugo⸗Raußendorff⸗ Stiftung. 3weck: Unterſtützung und För⸗ derung gemeinnütziger Einrichtungen im Intereſſe der minderbemittelten Bevölkerung der Stadt Charlottenburg ſowie zur Unterſtützung verſchämter Armer und erkrankter Perſonen und ihrer Familienmitglieder. 183 Kuratorium: Vorſ.: Dr. Maier, Bürgermeiſter. Stadträte: Auguſtin, Stendel. Stadtv.: Dr Frentzel, Dr. Hubatſch, Ruß, 1 Mitglied fehlt. 1. 1. 13 bis 31. 12. 18. III. 1c8 zugunſten der Char⸗ lottenburger Ferien⸗ kolonien. Helene Ring⸗Stiftung. (VIII a) Vermögen: 20 000 ℳ. Zweck: Unterſtützung begabter Volksſchüler, deren Eltern unvermö⸗ gend ſind, zur Ergreifung eines Be⸗ rufs, ſowie Bekämpfung der Tuber⸗ kuloſe durch Unterſtützung von Per⸗ ſonen die nicht die Armenpflege in Anſpruch nehmen (durch Gewährung von Betten, Stärkungsmitteln, Mietszuſchüſſen und ähnlichem). Die Verwendung ſteht dem Dezer⸗ nenten der Armenverwaltung zu. 8 Schuhmacher⸗Stiftung. (VIII a) Vermögen: 12 060 ℳ. Zweck: Unterbringung von zwet Pflegekindern in der Prinz⸗Karl⸗Stif⸗ tung gegen Zahlung eines Pflegegeldes von 270 ℳ. ſowie Unterſtützung von 4 einzeln daſtehenden hilfsbedürftigen Perſonen. Schulzeſches Vermächtnis. Vermögen: 304 tℳ. Zweck: Unterſtützung von armen Perſonen nach Auswahl des jeweiligen Oberpfarres der Luiſenkirche, an den die Zahlung erfolgt. (VIII a)