184 Stiftungen. Schwimmerſche Erbſchaft. (VIII a) Vermögen: 334531 d. Zweck: Errichtung eines Waiſen⸗ hauſes für arme chriſtliche Kinder nicht unter 5 Jahren. Die nach Abzug einer Rente für einen Verwandten der Erblaſſerin ver⸗ bleibenden Zinſen werden bis auf wei⸗ teres dem Kapital zugeſchlagen. Hermann Tietz⸗ Stiftung. (VIII a) Vermögen: 9500 . Zweck: Verwendung der Zinſen zu Unterſtützungs⸗ und gemeinnützigen Zwecken nach dem freien Ermeſſen des Vorſitzenden der Armendirektion. Wachler⸗Stiftung. (VIII a) Vermögen: 18 900 ℳ. Zweck: Gewährung von ein⸗ maligen Unterſtützungen für ſolche hilfsbedürftige Perſonen, die nicht lau⸗ fend aus öffentlichen Mitteln unterſtützt werden. 0 Weißeſches Vermächtnis. (VIII 2) Vermögen: 1541 . Zweck: Pflege der Grabſtätte der Erblaſſerin, Verteilung des Reſtes der Zinſen am 19. 9. i. Is. an hilfs⸗ bedürftige würdige Perſonen. unterſtützungsfonds der Feuerwehr. (XIV A Der Fonds iſt von der Stadtge⸗ meinde begründet zu außerordentlichen Zuwendungen an die Mannſchaften der Feuerwehr und deren Hinterblie⸗ benen. Dem Fonds fließen zu die Vergü⸗ tungen, welche für die amtliche Tätig⸗ keit dienſtfreier Feuerwehrmannſchaf⸗ ten von Privaten gezahlt werden, etwaige ohne beſtimmten Verwen⸗ dungszweck eingehende Schenkungen und die von den Mannſchaften zu zah⸗ lenden Strafgelder. Die Verfügung über die Zinſen des Fonds iſt durch Gem.⸗Beſchl. vom 97 der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſch⸗ weſen übertragen. Katerſches Vermächtnis Engelſches , Müllerſches „ (XV) Roſenbergſches „ Beringerſches „ Durch letztwillige Verfügung haben: a) der Rentier Johann Heinrich Ludwig Kater 25 Taler (im Jahre 1869); 5) die Rentiere Engel (im Jahre 1870); e) der Geheime Bergrat a. D. Frie⸗ drich Wilhelm Müller 50 Taler (im Jahre 1875); d) die Witwe Roſenberg 50 Taler (im Jahre 1875); e) der Stadtrat Chriſtian Auguſt Beringer 500 Taler (im Jahre 1881) für Krankenhauszwecke überwieſen. Die Zinſen werden alljährlich beim Krankenhaus⸗Etat vereinnahmt. 100 Taler