Z3weck: Es wird an Jedermann un⸗ entgeltliche Auskunft über die Alkohol⸗ frage erteilt, den Alkoholkranken ſelbſt koſtenlos ärztliche Beratung geboten und allen, die die Folgen des Alkohol⸗ mißbrauches an ſich ſelbſt oder bei einem Angehörigen wahrgenommen haben, Rat und Beiſtand jeder Art ge⸗ währt. Außerdem prüft die Fürſorge⸗ ſtelle alle Anträge auf Heilſtätten⸗ behandlung und bereitet auch die An⸗ tiräge auf Entmündigung vor. Sprechſtunden: Dienstag Freitag von 6—8 Uhr nachm. (Die Oberſchweſter der Lungen⸗ krankenfürſorge vom Roten Kreuz iſt auch außerhalb der Sprechſtunden täg⸗ lich 1 Stunde — von 8½ bis 9½ Uhr morgens — in der ſtädt. Fürſor⸗ geſtelle für Lungenkranke im Cecilien⸗ hauſe, Berliner Str. 137, für Alkohol⸗ kranke oder deren Angehörige zu pſprechen.) und Säuglingspflege. a) Säuglingsfürſorgeſtellen. Eingerichtet von der Stadt Char⸗ lottenbur g. Betrieben für Rech⸗ ung der Stadt durch den Vater⸗ län diſchen Frauenverein, den Eliſabeth⸗Frauenver⸗ ein und durch das Kaiſerin⸗ Auguſte⸗Vicroria⸗Haus. Zoweck: 1. Beratung der Müt⸗ ter vor und nach der Entbindung über Säuglingspflege und Ernährung, insbeſondere über die naturgemäße Nahrung, die Mutterbruſt, ſowie Be⸗ atung nichtſtillender Mütter und Pflegemütter über die zweckmäßigſte künſtliche Säuglingsernährung. 2. Ausgabe guter Milch zum er⸗ Empfehlung der Armenkommiſſions⸗ lich. In geeigneten Fällen werden äßigten Preiſe, an Unbemittelte auf rſteher oder Waiſenräte unentgelt⸗ Von den beiden Vereinen und dem Kaiſerin⸗Auguſte⸗Victoria⸗Haus wer⸗ den an ſtillende Mütter Bei⸗ hilfen, ſogenannte Stillunterſtützungen ausgegeben. Die Säuglingsfürſorge dauert in der Regel bis zur Vollen⸗ dung des erſten Lebensjahres. Vor⸗ ausſetzung der Inanſpruchnahme der Fürſorgeſtellen: wöchentliche Vorſtellung der Kinder in der Sprechſt unde. 3. Beaufſichtigung der ſtädtiſchen Pflegekinder, Haltekinder und unter Generalvormundſchaft ſtehenden Mündel bis zum vollendeten 2. Le⸗ bensjahre. 4. Geſundheitliche über⸗ wachung der Kinder vom vollen⸗ deten 1. bis zum vollendeten 6. Le⸗ bensjahre. Zugelaſſen werden alle Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren, auch wenn ſie die Säuglingsfürſorge⸗ ſtellen vorher nicht beſucht haben. Es wird unentgeltlich ſpezialärztlicher Rat erteilt, eine Behandlung der Kinder findet nicht ſtatt. 17. Fürſorgeſtelle I mit Milchküche: Berliner Str. 137. (Fernruf: Amt Wilhelm 53—56.) Leitender Arzt: Pilger, Kneſebeckſtr. 13/14. Sprechſtunden: für Säug⸗ linge Dienstag, Freitag und Sonn⸗ abend, 2—3 Uhr nachmittags; für Kinder vom vollendeten 1. bis 6. Lebensjahre Mittwoch 2—3 Uhr nachm. Milchausgabeſtelle: Hardenberg⸗ ſtraße 4/5. 2 Dr. R. Furſorgeſelle 1: Schillerſtr. 27 trinkfertige Portionen verabfolgt. zow, Eybelſtr. 63. Leitender Arzt: Dr Kan⸗