noch auf eine lange Reihe von Jahren decken zu können. 3. 3t. iſt ein Ka⸗ pital von 8222,99 vorhanden. Wilhelm⸗Auguſta⸗Stiftung. (III) Zur Erinnerung an die goldene Hochzeit des hochſeligen Kaiſerpaares hatte die Stadtgemeinde urſprünglich in Höhe von 10 400 ℳ eine Wilhelm⸗ Auguſta⸗Stiftung begründet, die an⸗ läßlich der Feier des 25 jährigen Re⸗ gierungsjubiläums Kaiſer Wilhelm 1. um 5000 ℳ und zum Andenken an die Feier des 22. März1887 um 10000 ℳ verſtärkt worden iſt, ſo daß am Ende des Etatsjahres 1896/7 ein Stif⸗ tungsfonds von rund 25 400 ℳ vor⸗ handen war. Aus den Zinſen ſollten am 11. Juli j. I. auf Vorſchlag der Armen⸗Komiſſionen nach Gemeinde⸗ beſchluß würdige Witwen, für welche die Gemeinde auf Grund des Geſetzes zu ſorgen nicht verpflichtet iſt, unter⸗ ſtützt werden. Aus Anlaß der Hundertjahrfeier am 22. März 1897 iſt dieſe Stiftung auf den doppelten Betrag erhöht wor⸗ den, ſo daß jetzt rund 50 000 ℳ Stif⸗ tungskapital vorhanden ſind. Die Zinſen kommen nunmehr alljährlich am 22. März und 30. September an würdige weibliche Perſonen zur Ver⸗ teilung. Zu dieſem Zweck beſteht eine Unterkommiſſion, der die Stadträte Stadtälteſter Stendel und Dr. Penzig angehören. Die Bewilligung der Unterſtützun⸗ gen erfolgt durch Magiſtratsbeſchluß. Charlottenburger Ackergemeinſchaft. (120 Der zinsbar angelegte Fonds iſt gebildet worden durch die der Char⸗ lottenburger Ackergemeinſchaft zuge⸗ floſſenen Einnahmen an Jagdpacht⸗ Stiſtungen. 171 Erlös für verkaufte, der geldern, und Ackergemeinſchaft gehörige Wege⸗ Grabenparzellen. Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der Ackergemeinſchaft zu leiſtenden Aufwendungen, wie Koſten für Grabenräumung uſw. beſtritten. Lützower Ackergemeinſchaft. (1X) Der Fonds iſt Eigentum der zur Lützower Ackergemeinſchaft gehörenden Einzelbeſitzer. Die Lützower Acker⸗ gemeinſchaft löſte ſich am 26. 9. 1876 auf und übergab der Stadtgemeinde die ihr gehörigen Gelder zur Ver⸗ waltung. Aus dem Fonds werden alle im Intereſſe der früheren Lützower Acker⸗ gemeinſchaft zu leiſtenden Aufwendun⸗ gen beſtritten. Bethgeſche Stiftung. (vII 4) Durch Erbvertrag der verwitweten Geheimen Hofrätin Bethge, Johanna Friederike Philippine geb. Matthias, und deren Tochter Charlotte Mathilde Bethge vom 17. April 1851 iſt der Stadtgemeinde Charlottenburg der Be⸗ trag von 11 449,40 zugefallen, deſſen Zinſen beſtimmungsgemäß zur Unterſtützung von bedürftigen Lehrern und Lehrerinnen verwendet werden. Das Kapital iſt inzwiſchen auf 12 070,68 ℳ angewachſen. Dr Wilhelm Cohnſches Legat. (VII A) Der Stadtälteſte Dr Wilhelm Cohn hat durch Teſtament vom 16. Februar 1891 der Stadtgemeinde den Betrag von 2000 ℳ vermacht, deſſen Zinſen beſtimmungsgemäß als Stipendium