Stipendienfonds der höheren Lehr⸗ anſtalten. (VII B) Der Magiſtrat und die Stadtver⸗ ordneten von Charlottenburg haben zur Unterſtützung ehemaliger Zög⸗ linge des Schiller⸗Realgymnaſiums, der Siemens⸗Oberrealſchule und der Kaiſer⸗Friedrich⸗Schule während der akademiſchen Ausbildung ein Sti⸗ pendium nach folgenden Beſtimmun⸗ gen geſtiftet: 1. Die Stipendien von je 400 % können jährlich an je einen Abi⸗ turienten des Schiller⸗Realgym⸗ naſiums, der Siemens⸗Oberreal⸗ ſchule und der Kaiſer⸗Friedrich⸗ Schule zur Auszahlung gelangen und in vierteljährlichen Teilbe⸗ trägen bei der Stadthauptkaſſe der Stadt Charlottenburg an den Quartalserſten erhoben werden. — Die Teilung eines Stipen⸗⸗ diums iſt geſtattet. Auch kann für den Fall, daß ein geeigneter Bewerber von der einen Anſtalt vorhanden iſt, das fällige Stipendium auf ein Jahr einem Bewerber von der anderen Anſtalt verliehen werden. 2. Zur Bewerbung um dieſe Sti⸗ pendien werden nur Abiturienten zugelaſſen, welche ſich nachweisbar an einer anerkannten deutſchen oder außerdeutſchen Hochſchule oder Fachſchule wiſſenſchaftlich weiterbilden und ſich durch ihre Charakterbildung und Tüchtigkeit einer Unterſtützung würdig machen. Auch die Bedürftigkeit des Bewerbers iſt Vorausſetzung der Zuläſſigkeit einer Bewerbung, wenngleich unter Bedürftigkeit nicht verſtanden werden ſoll, daß ein Armutsatteſt der Eltern oder eſde oder des Bewerbers ſelbſt gefordert wird. 3 Stiftungen. 173 3. Die Unterſtützung muß für jedes Jahr neu beantragt werden und wird an ein und denſelben Be⸗ werber in der Regel dreimal hintereinander bewilligt. Die Zeit der neuen Beſetzung wird in paſſender Weiſe ein halbes Jahr vorher bekanntgemacht. Die Be⸗ werbungen ſind zum beſtimmten Termin, ein Vierteljahr vor der Vergebung, an den Magiſtrat von Charlottenburg einzureichen. Die⸗ jenigen, welche ſich bereits in der Nutznießung des Stipendiums befinden, ſind gehalten, Zeugniſſe über den günſtigen Erfolg ihrer Studien beizufügen und die Er⸗ klärung abzugeben, daß in ihren äußeren Verhältniſſen keine der⸗ artigen Veränderungen einge⸗ treten ſind, welche den weiteren Bezug des Stipendiums über⸗ flüſſig machen. 4. Die Verleihung der Stipendien erfolgt durch die Deputation der höheren Lehranſtalten. Herderſtiftung. (vII B) Vermögen: 5800 ℳ. 3weck: Unterſtützung bedürftiger Abiturienten der Herderſchule. Prämienfonds. (vII B) Der Beſtand beträgt 1913 1115,31 Mark. Die Zinſen werden alljährlich zur Beſchaffung von Auszeichnungen für ſtrebſame und bedürftige Schüler des Schiller⸗Realgymnaſiums mitver⸗ wendet. Adelheid Liepmann⸗Stiftung. (vrn ) Vermögen: 40 000 ℳ. Z3weck: Gewährung von Beihilfen an beſonders begabte Knaben und