naten Die Bewilligung der Darlehen er⸗ folgt durch die Charlottenburger Wohlfahrtszentrale, der die Zinſen des Vermächtniſſes überwieſen werden. Hackenſchmidtſches Vermächtnis. (VIIIa) Vermögen: 651 ℳ. 3weck: Verteilung der Zinſen an zwei verſchämte Arme im Oktober zur Beſchaffung von Hols. Söhneſches Vermächtnis. (vIIIs) Vermögen: 4050 ℳ. 3weck: Unterhaltung der Gräber der Erblaſſer und Unterſtützung von verſchämten Armen. Kaiſer Wilhelm-Bermächtnis. (VIIIa) Vermögen: 26 180 ℳ. 3weck: Gewährung von Unter⸗ ſtützungen in Beträgen von 50—100 l an hilfsbedürftige weibliche Perſonen, die einen intakten politiſchen Leumund haben und in den letzten zwölf Mo⸗ keine Unterſtützungen aus ſtädtiſchen Mitteln erhalten haben. Wilhelm und Bianca⸗Kayſer⸗Stiftung. (VIIIa) Vermög en: 534 628 ℳ. 3weck: Gewährung von Unter⸗ ſtützungen an bedürftige Familien, in⸗ ſonderheit zur Unterhaltung und Er⸗ ziehung der Kinder. Bevorzugt wer⸗ den ſolche Perſonen, die in den Dienſten des Erblaſſers geſtanden haben, oder deren Hinterbliebene. Aus den Zinſen erhält vorweg die 175 Ehefrau des Erblaſſers eine lebens⸗ längliche Rente von jährlich 20 000 %/. Vermächtnis des Barons George Kill⸗ Mar. (VIIIa) Vermögen: 99 109 ℳ. 8 3weck: Unterſtützung von alten, mittelloſen Frauen, ausnahmsweiſe auch Männern, in Beträgen von 50 bis 150 ℳ, die nicht bereits dauernd der öffentlichen Armenpflege anheim⸗ gefallen ſind. Vermächtnis der Geſchwiſter Moſer. (VIIIa) Vermögen: 9223 ¾. 3weck: Pflege der Gräber der Erblaſſer. Laufende Unterſtützung von zwei verarmten oder durch Krankheit erwerbsunfähig gewordenen Bürgern oder Bürgerinnen ſowie Anſchaffung von Schulbüchern für Kinder unbe⸗ mittelter Eltern. Chriſtian Otto⸗Stiftung. (VIIIa) Vermögen: 89 315 ℳ. Z3weck: Gewährung von Unter⸗ ſtützungen an ſolche Kaufleute oder Gewerbetreibende, die durch Krank⸗ heit in unverſchuldetes Unglück oder Vermögensverfall geraten ſind. 8 Anträge auf Unterſtützung aus dieſer Stiftung ſind nur da zu ſtellen, wo aus den Mitteln der öffentlichen Armenpflege und der ſonſt vorhande⸗ nen Stiftungen die erforderliche aus⸗ giebige und nachhaltige Hilfe nicht ge⸗ währt werden kann.