176 Stiftungen. von Platen⸗ und von Lentzcke⸗ Stiftungen. (VIIIa) 1. von Platen⸗ und von Lentzcke⸗ Stiftung 1. Vermögen: 4040 . Z3weck: Unterſtützung der frühe⸗ ren Inſaſſen des Bürgerhoſpitals am 28. 5. j. I. mit je 15 %. Der Reſt der Zinſen wird zinsbar angelegt. 11. von Platen⸗ und von Lentzcke⸗ Stiftung II. Vermögen: 120 389 . 3weck: Zahlung einer Zuwen⸗ dung von 850 ℳ jährlich an ſechs adelige Damen, die die Bedingungen der Stiftungsſatzungen erfüllen. Ver⸗ wandte der Stifterin und deren Gatten aus gewiſſen Linien haben ein Vorrecht. Der Reſt der Zinſen wird zinsbar angelegt. 111. von Platenſches Vermächtnis. Vermögen: 19 591 . 3weck: Unterſtützung bedürftiger und würdiger Perſonen, die aus dem Krankenhaus entlaſſen ſind, zur För⸗ derung und Fortſetzung ihrer voll⸗ ſtändigen Geneſung, ſowie als Unter⸗ ſtützung zur Begründung eines neuen Erwerbes auf Vorſchlag der Kranken⸗ haus⸗Verwaltung. IV. von Platenſche Erbſchaft. Vermögen: 95677 d. 3weck: Inſtandhaltung der von Platenſchen Grabſtätten. Gewährung von Unterſtützungen an ſolche hilfs⸗ bedürftige Perſonen, die in den letzten 6 Monaten keine Unterſtützung aus Armenmitteln erhalten haben. Stiftungs⸗Sammelſtock. (VIIIa Dieſer Stock iſt gebildet aus ver⸗ ſchiedenen Zuwendungen von geringen Beträgen ſowie folgenden Legaten: dem Königin⸗Eliſabeth⸗Legat, der Alslebenſchen Stiftung, dem Hausburgſchen Legat, dem Warſchauerſchen Legat, dem Fräulein Emilie Grüneſchen dem Kappel⸗Vermächtnis, dem Alberti⸗Vermächtnis. Vermögen: 25 368 . 3weck: Gewährung einmaliger Unterſtützungen an Perſonen, die ſich in vorübergehender Notlage befinden, und bei denen eine laufende Unter⸗ ſtützung aus Armenmitteln nicht er⸗ forderlich erſcheint. Raußendorffſche Erbſchaft. (VIIIa) Vermögen: rd. 2 500 000 %, das zu folgenden Zwecken verwendet werden ſoll: I. 5/8 z ur Errichtung des An⸗ tonie⸗ und Hugo⸗Raußen⸗ dorff⸗Altersheims. Aufnahme finden männliche und weibliche Angehörige der gebildeten Stände chriſtlicher Religion, insbeſon⸗ dere Maler, Bildhauer, Muſiker bei⸗ derlei Geſchlechts, ferner Lehrerinnen, die ihre Haupttätigkeit als Erziehe⸗ rinnen in Familien oder privaten Anſtalten ausgeübt haben. Lehrerinnen müſſen das Staatseramen gemacht, Maler und Bildhauer die höheren preußiſchen Kunſtinſtitute, Muſiker eine der Königlichen Hochſchulen für Muſik in Berlin beſucht haben. Vorausſetzung für die Aufnahme iſt die Vollendung des 60. Lebens⸗ jahres, ferner, daß die Bewerber nicht mehr erwerbsfähig ſind, ſich in einer wirtſchaftlich bedrängten Lage befin⸗