Stiftungen. den, und mindeſtens 5 Jahre in Char⸗ lottenburg oder Berlin wohnen. Charlottenburger Bewerber haben wenigſtens 600, Berliner wenigſtens 800 ℳ Eintrittsgeld einzuzahlen. Die Bewerber haben den Nachweis zu führen, daß ſie bei Gewährung der Leiſtungen des Altersheims (freie Wohnung I1 Stube nebſt Küchenraum], Heizung und Beleuchtung, freie ärzt⸗ liche Behandlung und ſofern die baren Mittel der Stiftung es ermöglichen, eine bare Unterſtützung) die zu ihrem notdürftigen Unterhalt erforderlichen Mittel beſitzen oder durch rechtsver⸗ bindliche Verſprechungen dritter Per⸗ ſonen nachweiſen können. Ausnahmsweiſe können auch Per⸗ ſonen, die noch nicht 60, aber über 50 Jahre alt ſind, aufgenommen werden, jedoch haben ſie ein Eintrittsgeld von 1200 ℳ zu entrichten. Die Errichtung des Altersheims hat wegen des Krieges bisher nicht ausgeführt werden können. 11. ½ zur Antonie und Hugo Raußendorff⸗ Stiftung. 3weck: Unterſtützung und För⸗ derung gemeinnütziger Einrichtungen im Intereſſe der minderbemittelten Bevölkerung der Stadt Charlottenburg ſowie zur Unterſtützung verſchämter Armer und erkrankter Perſonen und ihrer Familienmitglieder. Kuratorium: Mag.⸗Mitgl.: Stadtrat u. Kämmerer Scholtz, Stadtrat u. Stadtälteſter Stendel, Stadtrat Goeritz. Stadtv.: Dr Broh, Dr Frentzel, Birſch, Panſchow. 411. 18 zugunſten der Char⸗ lottenburger Ferien⸗ kolonien. Der zur Verfügung ſtehende Be⸗ trag iſt der Abteilung Ferienkolonien des hieſigen Vereins gegen Verarmung 174 zugewendet worden. Der Verein hat in Seebad Horſt aus dieſen Mitteln ein Erholungsheim für Charlotten⸗ burger ſchulpflichtige Kinder errichtet, das den Namen „Charlottenburger Raußendorff⸗Stiftung“ trägt. Helene Ring⸗Stiftung. (VIIIa) Vermögen: 20 000 ℳ. 3weck: Unterſtützung begabter Volksſchüler, deren Eltern unvermö⸗ gend ſind, zur Ergreifung eines Be⸗ rufs, ſowie Bekämpfung der Tuber⸗ kuloſe durch Unterſtützung von Per⸗ ſonen, die nicht die Armenpflege in Anſpruch nehmen (durch Gewährung von Betten, Stärkungsmitteln, Miet⸗ zuſchüſſen und ähnlichem). Die Verwendung ſteht dem Dezer⸗ nenten der Armenverwaltung zu. Schuhmacher⸗Stiftung. (VIIIa) Vermögen: 12 060 ℳ. Z3weck: Unterbringung von zwei Pflegekindern in der Prinz⸗Karl⸗Stif⸗ tung gegen Zahlung eines Pflege⸗ geldes von 270 ℳ ſowie Unterſtützung von 4 einzeln daſtehenden hilfsbedürf⸗ tigen Perſonen. Schulzeſches Vermächtnis. (VIIIa) Vermögen: 304 .. 3weck: Unterſtützung von armen Perſonen nach Auswahl des jeweiligen Oberpfarrers der Luiſenkirche, an den die Zahlung erfolgt. Schwimmerſche Erbſchaft. (vIIIa) Vermögen: 403 468 ℳ. Z3weck: Errichtung eines Waiſen⸗ hauſes für arme griſtliche Kinder nicht unter 5 Jahren. % 12