Meta Frank⸗Stiftung. (VIIIa) Vermögen: 7650 ℳ. 3weck: Die Hälfte der Zinſen iſt zur Inſtandhaltung des Frankſchen Erbbegräbniſſes, und die andere Hälfte — mindeſtens aber 100 ℳ — zur Verſendung von Kindern in Ferienkolonien zu verwenden. Hildebrandt⸗Gruſon⸗Stiftung. Vermögen: 327 000 ℳ. 3weck: Verwendung der Zins⸗ einkünfte mit a) 2/ für Studienzwecke mittelloſer junger Leute männlichen oder weiblichen Geſchlechts, wobei Söhne oder Töchter aus Be⸗ amten⸗ oder Offiziersfamilien zu bevorzugen ſind. b) 2/ zur Unterſtützung kranker oder erholungsbedürftiger, krank ge⸗ wordener und mittelloſer Be⸗ amten, Offiziere oder deren Fa⸗ milienmitglieder. c) 1/5 zur Unterſtützung für kranke und erholungsbedürftige Kinder mittelloſer Eltern oder für Ferienkolonien. Durch Magiſtratsbeſchluß vom 6. 12. 17 iſt die Verfügung über die Beträge zu a und b dem Magiſtrats⸗ ausſchuß für die Fritſche⸗Stiftung übertragen. Ludwig von Cuny⸗Stiftung. (VIIIa) Vermögen: 1 448 410 d. Z3weck: Verwendung der Zins⸗ einkünfte für Inſtandhaltung des von Cunyſchen Erbbegräbniſſes, zur Zah⸗ lung von teſtamentariſch feſtgelegten lebenslänglichen Renten in Höhe von 19 800 ℳ jährlich, und zur Unter⸗ ſtützung hilfsbedürftiger alleinſtehen⸗ der Perſonen, welche das 60. Lebens⸗ jahr überſchritten haben. Stiſtungen. 170 Salo und Natalie Caſſirer⸗Stiftung. (VIIIa) Vermögen: 51 000 1 3weck: Verwendung der Zins⸗ einkünfte für verſchämte Arme, die keine Unterſtützung aus öffentlichen Mitteln erhalten. Die Auszahlung erfolgt je zur Hälfte am 18. Septem⸗ ber und 26. Auguſt jeden Jahres (den Geburtstagen der Stiftungs⸗ geber). Kuratorium: Oberbürgermeiſter Dr. Scholz, Stadt⸗ rat Goeritz, Frau Hedwig Caſſirer, Wilmersdorf, Kaiſerallee 182. Unterſtützungsfonds für die Betriebs⸗ arbeiter der Waſſerwerke. (XIII.) Zur Unterſtützung der Arbeiter der Waſſerwerke werden jährlich Mittel in den Waſſerwerksetat eingeſtellt und an den Sonderetat 6 abgeführt. Dem Unterſtützungsfonds fließen auch die von den Arbeitern zu zahlenden Straf⸗ gelder zu. Die Bewilligung von Unterſtützungen bis zum Betrage von 50 ℳ erfolgt durch die Deputation für die Waſſerwerke ſelbſtändig. Geheimrat Adolph Frank⸗Stiftung. (XIII) Die Erben des am 30. Mai 1916 hier verſtorbenen Geh. Reg.⸗Rats Prof. Dr. phil Adolph Frank haben der Stadt Charlottenburg zur Er⸗ innerung an ihn einen Betrag von 10 000 ℳ zur Verfügung geſtellt. Nach dem Willen der Stifter ſoll der Betrag als „Geheimrat Adolph Frank⸗Stiftung für die Arbeiter der Charlottenburger Gaswerke“ durch die Deputation für die Gaswerke ver⸗ 12²