Der bei der Erſtattung des Verwaltungsberichtes für die Zeit vom 1. Jannar 1877 bis ult. März 1878 geübten Praxis gemäß wird auch der vorliegende für das Etatsjahr 1879/80 zu liefernde Bericht ſich ausſchließlich im Rahmen der eigentlichen Gemeindeverwaltung bewegen und die ſonſtigen öffentlichen Intereſſen der Bürgerſchaft nicht berühren. Aber auch bei dieſer engen Be⸗ grenzung wird der Bericht die einzelnen Gemeindeeinrichtungen nicht unabhängig von Etat und Jahresrechnung in freier Anordnung behandeln, wie das ſonſt allgemein üblich iſt, und ebenſowenig Betrachtungen, Beurtheilungen und Vorſchläge enthalten; ſondern der Bericht wird in genauer An⸗ lehnung an Voranſchlag und Jahresrechnung die Gemeindeverwaltung überwiegend vom finanziellen Standpunkte aus klarlegen, mithin in der Hauptſache nur einen Erläuterungsbericht zur Jahres⸗ rechnung darſtellen. Das iſt ſozuſagen wenig intereſſant und ein ſolcher Bericht für Jeden, der nicht mit unſerem Gemeindeweſen, ſeinen Einrichtungen und dem Inhalte des Etats einiger Maßen vertraut iſt, ſo gut wie unbrauchbar. Inſofern aber der Bericht gemäß § 61 der Städteordnung den Zweck erfüllen ſoll, die Bürgerſchaft und die Stadtverordneten⸗Verſammlung vor der Etatsbe⸗ rathung über den Stand und die Verwaltung der Gemeinde⸗Angelegenheiten zu informiren, wobei die durchſichtigſte Klarheit über die Finanzlage die Hanptſache ſein muß, — inſofern iſt ein ſolcher Finanzbericht praktiſch und unerläßlich. Es wäre ja wünſchenewerth, wenn der Bericht außerdem noch eine Schilderung des ganzen Gemeinweſens, eine Beleuchtung ſämmtlicher öffentlichen Intereſſen insbeſondere auch der wirthſchaft⸗ lichen und ſocialen Ortsverhältniſſe, ſowie eine Chronik und umfaſſende Statiſtik der Stadt enthielte. Ein ſolcher Bericht iſt aber für den Dirigenten — dem bei den hieſigen Einrichtungen die Bericht⸗ erſtattung ausſchließlich zufällt — nicht möglich, wenn nicht manches wichtigere Geſchäft darunter leiden, oder der Bericht den Stempel der Oberflächlichkeit tragen ſoll. Titel 1. Allgemeine Verwaltung. Einnahme nach dem Etat 1078,00 M., nach der Rechnung 957,61 M. Ausgabe , „ 101404,50 „„ , „ „ 100272,64 „ Zuſchuß: 100326,50 M., nach der Rechnung 953 15,03 M. alſo gegen den Voranſchlag ein Minderzuſchuß von 101 1,47 M. Weſentliche Mehrausgaben ſind für die bauliche Inſtandhaltung des Rathhanſes ( 1873,94 Mk. über 1500 Mk. Voranſchlag) und für die Wahl zum Abgeordnetenhauſe (607,90 M. über 300 M.) zu verzeichnen. Dagegen ſind bedeutende Erſparniſſe bei den Büreaubedürfniſſen (1976,85 M. von 9050 M. Voranſchlag) und bei den Gerichtskoſten (1189,64 M. von 2200 M.) erzielt. Alle übrigen Abweichungen vom Etat ſind mehr oder minder geringfügig und intereſſiren des⸗ halb nicht. Zu der Ueberſchreitung des rathhäuslichen Baufonds haben hauptſächlich die erſt im Laufe des Berichtjahres beſchloſſene Einrichtung von zwei neuen Commiſſionszimmern im linken Seitenflügel mit rund 955 M. und die ebenfalls nicht vorveranſchlagte Herſtellung einer Iſolirſchicht in der durch Feuchtigkeit gefährdeten Dienſtwohnung des Bürgermeiſters mit 640 M. beigetragen; außer⸗ dem hat der Anſtrich der Vorderfacade 250 M. mehr als vorveranſchlagt war gekoſtet. Die Ueber⸗ ſchreitung des Wahlfonds iſt hauptſächlich durch Gewährung einer Remuneration von 500 M. an die mit der Aufſtellung der Wählerliſten beauftragten Beamten herbeigeführt; die Inſertionskoſſen haben 407,90 M. betragen.