III während ſich dieſelbe der Fürſorge für die Blinden und Idioten zunächſt nur vorläufig innerhalb der Grenzen der verfügbaren Fonds unterzogen hat. Von Intereſſe iſt ferner die Thatſache, daß von der auf 600 M. bemeſſenen Poſition „Um⸗ zugs⸗ und Berufungskoſten neu eingetretener Lehrer“ 570 M. erſpart ſind, da nur ein Stellen⸗ wechſel ſtattgefunden und von den drei nen berufenen Lehrkräften nur der Lehrer von auswärts anzog. Die Stabilitär des Lehrerperſonals iſt als ein beſonderer Fortſchritt in unſerem Schulweſen zu bezeichnen. Nicht minder erfreulich iſt ein Einnahme⸗Ausfall von 140 M. bei den auf 600 M. ver⸗ anſchlagten Strafen für Schulverſäumuiſſe. Trotz der bedeutenden Frequenzzunahme im Laufe des Berichtjahres, iſt die Zahl der Straffälle von 486 des Jahres 1878/79 auf 330 heruntergegangen, während allerdings die der Beſtrafung vorangehenden Verwarnungen von 369 auf 506 geſtiegen ſind. Der Zunahme der Frequenz entſprechend ſind an Schulgeld rot. 3550 M. über den Vor⸗ anſchlag eingekommen. Alle übrigen Abweichungen vom Etat bieten kein Intereſſe; zu erwähnen iſt allenfalls die Ueberſchreitung der Poſition „Stellvertretungskoſten“ um die verhältnißmäßig bedeutende Summe von 682,50 M. — über 500 M. — hauptſächlich hervorgerufen durch die andauernde Krankheit der inzwiſchen penſionirten Lehrerin von Heſſe. Schließlich iſt zu berichten, daß die Stadt im Laufe des Berichtjahres in zwei für das Schul⸗ weſen wichtige Prozeſſe verwickelt iſt. Als Klägerin iſt ſie aufgetreten gegen den Fiskus auf Zah⸗ lung des jährlichen Zuſchuſſes zu den Koſten des Handarbeit⸗Unterrichtes mit jährlich 465 M. und hat bereits die Raten pro 1877 und 1878 rechtskräftig erſtritten. Verklagt iſt die Stadtgemeinde von der Luiſenkirche auf Herausgabe des Schulhauſes in der Kirchſtraße uebſt Pertinentien, ſowie auf Rechnungslegung wegen der ſeit dem Jahre 1850 gezogenen Nutzungen. Der Prozeß ſchwebt gegenwärtig in der Beweisinſtanz. Ditel III. Kirchliche Angelegenheiten. Am 4. Mai 1879 wurde der vom Magiſtrat als Patron der Luiſenkirche für die an der⸗ ſelben neu geſchaffene dritte Predigerſtelle gewählte Diakonus Dahms in ſein Amt eingeführt. Der Anſtellung des Küſters Frey, an Stelle des auf eigenen Wunſch penſionirten Küſters Vetterlein, iſt bereits zu Titel I gedacht. Ditel IV. Polizei⸗Berwaltung. Einnahme nach dem Etat 6393,00 M., nach der Rechnung 5197,41 M. Ausgabe „, „„ „100477,33 „„ „ „ „, 94857,55 „ 1 Zuſchuß: 94084,33 M., nach der Rechnung 89660,14 M. Der Minderzuſchuß von 4424,19 M. iſt neben anderen weniger bedeutenden Abweichungen vom Etat hauptſächlich einer Erſparniß von 1661 M. bei der Straßenreinigung (darunter 1100 M. an Löhnen) und von 1900 M. für die Reviſion des Bebauungs⸗Planes zuzuſchreiben. Letztere Minderausgabe iſt lediglich zufällig, da im Berichtjahre keine umfangreichen Neukartirungen ſtattge⸗ funden haben, ſondern vorzugsweiſe die Verhandlungen mit der Königlichen Polizei⸗Direktion und den Adjacenten gepflogen ſind. Die planmäßige Reviſion wird, beiläufig bemerkt, auch im Etat⸗ jahre 188 1/82 noch nicht beendigt werden. Uebrigens weiſen auch alle anderen Capitel dieſes Verwaltungszweiges Erſparniſſe auf, und würde der Zuſchuß ſich noch mehr verringert haben, wenn nicht auch einige Einnahme⸗Ausfälle vor⸗ gekommen wären. In letzterer Beziehnng wird bemerkt, daß der Etatanſatz von 3600 M. für Polizeiſtrafen um 1247 M. 50 Pf. hinter dem Voranſchlag zurückgeblieben iſt, während die Ein⸗ nahme im Vorjahre 1878 noch 3054 M. und im Jahre 1877 ſogar 3600 M. betragen hat. Ob zu dieſem Reſultate die Befeſtigung der polizeilichen Autorität, oder eine mildere Handhabung