Unterſtützungen und Kurkoſten für Auswärtige über 3500 M. noch 900 M. Unterhaltungskoſten für auswärtige Kinder über 600 M. noch. 1133 „, für Geiſteskranke über 200 M. noch. e, , e , Pflegegeld für hieſige Kinder über 4000 M. noch . 8 , Beerdigungskoſten über 300 M. noch 4, 242 „, Dagegen iſt die Hauptpoſition von 22200 M. cigenlichr Almaſen, welche durch die Armen⸗ vorſteher und die Kaſſe an hieſige Arme gezahlt werden, nur um 555 M. überſchritten, obwohl die Einwohnerzahl gerade im Berichtjahre bedeutend zugenommen hat, wie aus der Schulfrequenz mit annähernder Sicherheit zu entnehmen iſt. Unter den Mehreinnahmen ſind zu merken: Erſtattete Unterſtützungen für hier Ortsangehörige über 200 M. noch 577 M. (worunter allerdings eine Poſt von 400 M., welche aus einem zufällig ermittelten Erbtheile wieder eingezogen werden konnte) Desgl. für Auswärtige über 400 M. noch „, „ ., 4860. ,, Erſtattete Kur⸗ und Beerdigungskoſten über 400 M. noch 42. 85 „, Miethe aus den Familienhänſern über 200 M. noch „ „ , 97 „ Die letztere Mehreinnahme iſt nicht nur auf beſſere Regelung der Hausberwaltung, wie über⸗ haupt auf planmäßigere Handhabung der Armenpflege zurückzuführen. Alle übrigen Abweichungen vom Etat, unter denen ſich auch zahlreiche Minderausgaben be⸗ finden, ſind nicht von Belang. Titel vI. Krankenhans⸗Verwaltung. Einnahme nach dem Etat 10653,88 M., nach der Rechnung 19194,80 M. Ausgabe „„ „. „„ 22784,90 „ , „, „ 4 24474,78 „ Zuſchuß: 12127,12 M., nach der Rechnung 5279,98 M. Wenn dieſer Titel ſtatt des in Höhe von 12127,12 M. veranſchlagten Zuſchuſſes nur einen ſolchen von 5279,98 M. alſo 6847,14 M. weniger erfordert hat, ſo entfällt hiervon zunächſt eine Reineinnahme von 4442,46 M. auf die im Etat nicht vorgeſehene Chriſt'ſche Stiftung; dazu kommt eine Reſtausgabe von 1000 M. für den erſt im Jahre 1880/81 errichteten Krankenhauszaun. Wirklich erſpart gegen den Etat ſind 1400 bis 1500 M., indem bei annähernder Ausgleichung der Mehrausgaben mit den Minderausgaben jener Betrag an Mehreinnahmen für Abonnements und erſtattete Kurkoſten erzielt iſt. Die am 12. Anguſt 1878 hier verſtorbene verwittwete Frau Stadtrath Maria Magdalena Chriſt geborene Butz hat in ihrem Teſtamente unter Anderem beſtimmt: § 1. Zu meiner Erbin ernenne ich die Stadtgemeinde Charlottenburg mit der Modifi⸗ kation, daß mein Nachlaß, ſoweit er durch die Legate nicht erſchöpft wird, unter dem Namen: „Robert und Marie Chriſt'ſche Stiftung“ zu Zwecken des hieſigen ſtädtiſchen Krankenhauſes verwandt werden ſoll. Es ſollen aus den ihm zufließenden Summen, ſoweit als möglich, Freibetten begründet werden.“ Die Nachlaßregulirung hat ſich bis in das Berichtjahr hineingezogen, ſo daß die Stiftung erſt im Etat pro 1880/81 erſcheint, deſſen Erläuterungsbericht auch über die Verrechnung der Reinerträge Auskunft giebt. Nach Bezahlung der bedeutenden Legate beſteht der Nachlaß neben 1350 M. Effekten aus den ſchuldenfreien Grundſtücken Berlinerſtraße 1 und 2. Ueber die Einnahmen und Ausgaben geben die Etats Auskunft. Als Vicewirth iſt der Stadtſekretär Kuhlow eingeſetzt. Der ausführliche von dem dirigirenden Arzt des Krankenhauſes über die Verwaltung deſſelben erſtattete Jahresbericht pro 1879/80 iſt bereits in öffentlicher Stadtverordneten⸗Sitzung vom 26. Mai 1880 vorgetragen.