VII am 27. Auguſt Schloß⸗Straße 13 (Schennenbrand), am 6. Jannar 1880 Luiſenplatz 2, am 3. Februar an der Spandauer Chauſſee (Stallbrand). Zur Bewältigung des Feuers am Luiſenplatz wurde von der Königlichen Polizei⸗Direktion noch die Berliner Feuerwehr auf Grund des bekannten Abkommens requirirt. Dieſelbe hat außer⸗ dem am 8. März einen hierher nicht gemeldeten Brand in der Friedmann'ſchen Fabrik Kaiſerin Anguſta⸗Allee 14 gelöſcht und für beide Hülfeleiſtungen zuſammen 169 M. erhalten. Ohne Zuziehung der hieſigen oder Berliner Feuerwehr gelöſcht und lediglich bei der Polizei angemeldet ſind 32 kleine Brände aller Art; dazu kommen 6 kalte Blitzſchläge. Titel VIII. Unterhaltung der Wege. Einnahme nach dem Etat 2457,00 M., nach der Rechnung 6180,33 M. 1 Ausgabe 112 11 11 22100,00 4 142 112 33747,75 4 Zuſchuß: 19643,00 M., nach der Rechnung 27567,42 M. Hiernach ſind 3723,33 M. mehr als der Etat angenommen hatte, eingekommen. Verein⸗ nahmt über den Etat iſt nämlich die von der Provinzialverwaltung gezahlte Prämie für Anlage der Wilmersdorfer Chauſſee mit 3912 M., deren bereits in dem vorjährigen Bericht Erwähnung ge⸗ than und die in der vorjährigen Rechnung in Reſt geſtellt war. Ueberhaupt weiſet dieſer Verwaltungszweig die bedeutendſten Abweichungen vom Etat auf, da in Folge ungenauer und unzureichender Vorveranſchlagung 11647 M. 75 Pf. mehr verausgabt ſind. Neu gepflaſtert reſp. umgepflaſtert und chauſſirt ſind die Kirchhof⸗Straße, die Spree⸗Straße zwiſchen Grün⸗ und Kanal⸗Straße, die Grün⸗Straße zwiſchen Spree⸗ und Kirch⸗Straße, die Scharrn⸗ Straße zwiſchen Wilhelm's⸗Platz und Kirche, die Orangen⸗Straße zwiſchen Jäger⸗ und Scharrn⸗ Straße und die Wilmersdorfer Straße zwiſchen Bismark⸗ und Wall⸗Straße. Von ſonſtigen Etatabweichungen möge erwähnt werden, daß von den zu vereinnahmenden Pflaſterungsbeiträgen der Adjacenten 454 M. von 1000 M. ausgefallen, daß jedoch an freiwilligen Sprengbeiträgen 119 M. und an Obſtpacht 102 M. über den Etat eingekommen ſind. Ditel IX. Staatliche und Provinzial⸗Angelegenheit. Einnahme nach dem Etat 20328,46 M., nach der Rechnung 17438,02 M. Ausgabe „ „ „ 30360,33 „,„ „ „, , 30045,84 „ 17 Zuſchuß: 10031,87 M., nach der Rechnung 12607,82 M. Es iſt ein Mehrzuſchuß von 2575 M. 95 Pf. nöthig geweſen, weil an Landarmenbeiträgen 2818 M. 32 Pf. über den Voranſchlag erfordert ſind. Des Rückganges an Mahn⸗ und Exekutions⸗Gebühren iſt im Erläuterungsbericht zum Etat pro 1881/82 ausführlich gedacht. Uebrigens giebt die Aufſtellung dieſes Titels inſofern kein richtiges Bild von dem für Staats⸗ und Provinzialzwecke zu leiſtenden Aufwand, als die Einnahmen aus der Staatsſteuerverwaltung (Tantisme ꝛc.) die Gegenleiſtung für die Erhebung der Staatsſteuern bilden und rein ſachlich be⸗ handelt, eigentlich im Titel I. (allgemeine Verwaltung) einzuſtellen wären. Andererſeits werden er⸗ hebliche Aufwendungen für Staatszwecke noch in mehreren anderen Verwaltungszweigen gemacht, ohne daß eine rechneriſche Sonderung der Ausgaben möglich wäre, zum Beiſpiel bei der Polizei⸗ Berwaltung und bei der Allgemeinen⸗Verwaltung, welche letztere unter Anderen zu ſtatiſtiſchen Zwecken weit über das Gemeinde⸗Intereſſe hinaus in Anſpruch genommen wird. Zum Theil daſſelbe gilt von der Provinzial⸗Verwaltung, an welche wir außerdem jährlich etwa 25000 M. an Landarmen⸗ und Kriegsſchulden⸗Tilgungs⸗Beiträgen, gegen Vereinnahmung von rund 5000 M. Sublevationsrente u. dgl. abzuführen haben.