8 Die Koſten für die Verpflegung der Polizei⸗Gefangenen ſind ſeit dem Etatjahr 1877/78 von 1382 Mk. auf 1166 Mk. heruntergegangen. Die von der Stadt Berlin auf dieſſeitige Koſten bewirkte Straßenbeleuchtung im XVIII. Stadtbezirk iſt um ſechs Gaslaternen (in der Kurfürſtenſtraße) vermehrt, ſo daß dort ſeit dem 1. Juli 1880 23 Gaslaternen brennen, welche Berlin, abgeſehen von der Verzinſung eines Theiles des An⸗ lagekapitales, mit 101,55 Mk. pro Laterne berechnet. In den übrigen Stadtheilen iſt im Laufe des Berichtjahres nur eine öffentliche Gaslaterne (in der Marchſtraße) hinzugekommen, während drei neue Petroleumlaternen (in der Grolmannſtraße, am Kurfürſtendamm und auf Weſtend) aufgeſtellt ſind. Am Schluß des Berichtjahres wurden inkl. des XVIII. Stadtbezirkes 414 öffentliche Gaslaternen und 25 Petroleumlaternen unterhalten. Eine wichtige Neueinrichtung iſt mit der Anſtellung eines techniſch gebildeten Brand⸗ meiſters geſchaffen, deſſen Funktionen und Zuſtändigkeiten durch das mit Zuſtimmung der Königlichen Polizei⸗Direktion erlaſſene Regulativ vom 7. Januar 1881 geordnet ſind. Da⸗ nach hat der Brandmeiſter auf der Brandſtelle das alleinige unbeſchränkte Kommando über das ſtädtiſche Feuerlöſchkorps und di⸗ freiwillige Turnerfeuerwehr, während die Polizeibehörde ihre Mit⸗ wirkung bei ausgebrochenem Feuer auf den Sicherheitsdienſt beſchränkt. Daneben beſteht der über die Hülfeleiſtung bei Bränden mit der Berliner Feuerwehr geſchloſſene Vertrag, zu deren Herbeirufung auch die Königliche Polizei⸗Direktion nach ihrem Ermeſſen zuſtändig iſt. Sobald die Berliner Feuer⸗ wehr auf der Brandſtelle eintrifft, geht das Kommando auf den Kommandirenden derſelben über. Brände in Folge deren die ſtädtiſche Feuerwehr alarmirt iſt, haben ſtattgefunden: am 25. Juni 1880, Wallſtraße 11, Dachbrand, am 12. Juli 1880, Marchſtraße 6, Zimmer⸗ und Dachbrand, am 16. Juli 1880, Tegeler Weg, Wächterbude, am 21. September 1880, Kneſebeckſtraße 7, Stallbrand, am 14. Dezember 1880, Witzleben, Schornſteinbrand, am 15. Dezember 1880, Scheunenweg, Scheunenbrand, am 5. Januar 1881, Weſtend, Linden⸗Allee §, Dielenbrand, am 20. Februar 1881, Wallſtraße 47, Tiſchlerwerkſtatt, am 3. März 1881, Salz⸗Ufer 13/14, Keſſelhaus und Lagerraum, am 24. März 1881, Salz⸗Ufer 14, Kohlenſtaub, am 31. März 1881, Kaiſerin⸗Auguſta⸗Allee 23, Bocklohmühle. Bei dem letzterwähnten Brande iſt die Berliner Feuerwehr in Thätigkeit getreten, während dieſelbe am 3. März zwar herbeigerufen aber alsbald wieder abbeſtellt wurde. Ohne Zuziehung der hieſigen oder Berliner Feuerwehr gelöſcht und lediglich bei der Polizei gemeldet ſind 36 kleine Brände. Endlich iſt des Gemeindebeſchluſſes betreffend den Bau eines Obduktionshauſes auf dem Terrain der alten ſtädtiſchen Sandgruben im Anſchluß an den Louiſenkirchhof, zu gedenken. Der Bau, zu deſſen Ausführung 7400 Mark bewilligt ſind, wird binnen Kurzem vollen det, damit aber einem lange und übel empfundenen Mangel abgeholfen ſein. Titel v und vI. Verwaltung des Armenweſens und des Krankenhanſes. Einnahme nach dem Etat 26585,14 Mk., nach der Rechung 27682,26 Mt. Ausgabe 7% 2 22 70619,19 % 12 71 72 84186,97 , 3 uſchuß 44 7% 7¹ 44034,05 Mk. 7 7 7 56504,71 7 V