Betragen hat der Rechnungszuſchuß: in dem Jahre 187778..... 49108,01 Mt. e,,,, 18§e,, , t,53 „ „ „ „ 1879/80 (exel. der zum Stamm⸗ Vermögen angelegten 10000 Mark Wilhelm⸗ Auguſta⸗Stiftung) 44252,11 „ Zur allgemeinen Ueberſicht wird vorweg bemerkt, daß die übrigen in das Stammvermögen übergegangenen Stiftungen (Münchhoff, Bramer, Hausburg), ſowie die von Seiner Majeſtät dem Kaiſer und König anläßlich Allerhöchſt Seiner goldenen Hochzeit für die Armen der Stadt geſchenkten und ſogleich wieder verausgabten 3000 Mk. als durchlaufende Poſten auf die Höhe des Zuſchuſſes keinen Einfluß gehabt haben. Als ferner die Chriſt'ſche Stiftung in den Etat eingefügt wurde, be⸗ ſtand dieſelbe nach erfolgter Regulirung nur aus Immobilien und Effekten. Der Rückgang des Zuſchuſſes pro 1878/79 gegen das Vorjahr iſt hauptſächlich dem Zu⸗ gange von 2181,26 Mk. vereinnahmten rückſtändigen Zinſen der Münchhoff⸗Stiftung und des Haus⸗ burg'ſchen Legates zuzuſchreiben, während für den Rückgang des Zuſchuſſes pro 187980 der neu hinzugekommene Ueberſchuß der Chriſt'ſchen Stiftung mit 4443 Mk. entſcheidend war. Wenn nun die Verwaltung des Armenweſens inel. des Krankenhauſes pru 1880/81 einen Mehrzuſchuß gegen das Vorjahr im Betrage von 12252,60 Mk. erfordert hat, ſo haben hierbei Faktoren mitgewirkt, welche auf die innere Bedeutung des erwähnten Mehrzuſchuſſes weſentlich abſchwächend wirken. Hierher ge⸗ hören zunächſt mehrere einmalige Mehrausgaben für das Krankenhaus und zwar rot. a) für den Anſchluß deſſelben an die Waſſerleitungg. . 1570 Mk. p) für die theilweiſe Erneuerung der Einfriedigung. 1500 „ c) für den Bau eines Abtrittes auf den Chriſt'ſchen Grundſtücken 2280 „, d) für umfaſſende Renovirung der Wohnung desReſtaurateurs daſelbſt 700 „ 6050 Mk. Bemerkt wird zu a, daß während der Zeit vom 1. April bis zum 31. December 1880 für das Pumpen des Badewaſſers ꝛc. etwa 350 Mk verausgabt ſind, welche Ausgabe durch den Anſchluß an die Waſſerleitung weggefallen iſt. Die Erneuerung der Einfriedigung (v) war bereits im Etat für 1879/80 vorgeſehen, damals aber nicht ausgeführt und die betreffende Poſition als erſpart ver⸗ rechnet. Der Abtritt auf einem der im Jahre 1878“79 durch Erbgang erworbenen Ehriſt ſchen Grund⸗ ſtücke befand ſich in mangelhafter Verfaſſung und ſtand mit dem Landwehrgraben in unmittelbarer Verbindung, ſo daß ſchon der Widerſpruch der Thiergarten⸗Verwaltung den Neubau eines vorſchrifts⸗ mäßigen Abtrittes bedingte. . Zu dieſen einmaligen Mehrausgaben von 6050 Mk. tritt im Vergleich mit dem Vorjahre 1879/0 eine Mindereinnahme von etwa 1400 Mk. bei der Wiedereinziehung der Kur⸗ und Ver⸗ pflegungskoſten, welche darauf zurückzuführen iſt, daß um den Abſichten des Ehriſt ſchen Teſtamentes Rechnung zu tragen, bei der Gewährung freier Verpflegung im Krankenhauſe im allgemeinen nach⸗ 2 ſichtiger als vor dem Anfalle der Stiftung verfahren wird. Zum unmittelbaren Ausdruck im Etat gelangt dieſe Wirkung der Stiftung nicht, deren Erträge nach den Beſtimmungen des Teſtamentes „zu Zwecken des hieſigen ſtädtiſchen Krankenhauſes“ namentlich „ſoweit als möglich zur Begründung 8 von Freibetten“ zu verwenden ſind. Vielmehr werden im Etat reſp. in der Rechnung den Einnahmen nur die Berwaltungsausgaben gegenübergeſtellt, ſo daß der danach ſich ergebende Ueberſchuß in der allgemeinen Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben der Kämmerei aufgeht. Dieſer Ueberſchu bezifferte ſich im Jahre 1879 80 wie bereits bemerkt auf 4443 Mk., im Berichtjahre dagegen in Folge der erwähnten Baukoſten nur auf 1487 Mk. Wird nun behufe richtiger Würdigung der im Eingange vieſes Titels gegebenen Ueberſicht erwogen, daß bei dem Anwachſen des Zuſchuſſes gegen das Voriahr um 12250 Mk. die Verwaltung des Krankenhauſes allein mit 9000 Ml. betheiligt iſt, hierv die vorerwähnten 6050 Mk. Mehrausgaben und 1400 Mk. Mindereinnahmen füglich außer gelaſſen werden müſſen, ſo reducirt ſich der Mehraufwand für die Armenpflege inkl. des ra hauſes gegen das Vorjahr auf 4800 Mk., wovon 1500 Mk. auf das Krankenhaus entfallen.