10 Um zunächſt einige Zahlen der offenen Armenpflege zu vergleichen, ſo ſind die in Charlotten⸗ burg gezahlten baaren Unterſtützungen in den letzten Jahren faſt unverändert geblieben, im Jahre 1879/80 22800 Mk., im Berichtjahre ſogar nur 22715 Mk., während ſich dieſelben im Jahre 1877/78 auf 23000 Mk. belaufen haben. Zu merken ſind ferner 1879/80. 1880/81. Beerdigungskoſten inkl. Särge .. 1080 Mk. 975 Mk. Belleidungg. 1227 , 1464 „ Arznei (außerhalb des Krankenhauſes) 1443 „ 2197 „ Pflegegeld für Kinderr. 6482 „ 7871 „ (im Jahre 1877/78 4000 Mk.) für die Unterbringung Geiſteskranker 728 „ 4186 „ desgl. 216 „ Unterſtützungen und Kurkoſten für 4400 5350 %, 3224 „ auswärtige Ortsangehörige „ * Die ſonſtigen Ausgaben für die offene Armenpflege — im Berichtjahre im Ganzen noch 10t. 3000 Mk., darunter Honorar für Armenärzte und Hebeammen, Holzgeld ſowie 200 Mk. Geſchenk des Theaterdirektors Grünfeld, das ſogleich vertheilt wurde⸗ bieten kein Intereſſe. Dagegen fällt von den obigen Zahlen vor allem der unverhältnißmäßige Mehraufwand an Pflegegeld für Kinder und an Kurkoſten für auswärtige Ortsangehörige — gegen das Jahr 1879180 um zuſammen 2340 Mk., gegen das Jahr 1877 78 ſogar um 6000 Mk. auf und wird zum nicht geringen Theil auf das zunehmende Vagabondenthum zurückzuführen ſein, womit die Gewohnheit heruntergekommener Familienhäupter, ſich ihrer Ernährerflicht zu entziehen, im nahen Zuſamenhange ſteht. Dieſe Annahme erſcheint um ſo zu⸗ treffender als die Summe der in Charlottenburg gezahlten baaren Unterſtützungen von 1877/78 bis zum Schluſſe des Berichtjahres im Weſentlichen unverändert geblieben, ſogar um etwa 275 Mk. heruntergegangen iſt. Der Mehraufwand für Arznei iſt der Vertheilung der ärztlichen Behandlung unter zwei Armenärzte zuzuſchreiben, während bis zum 1. April 1880 nur ein Armenarzt fungirt hatte; auch wird die Aenderung, daß die Patienten nicht mehr vom Magiſtrat, ſondern unmittelbar vom Armenvorſteher an den Armenarzt gewieſen werden, von Einfluß geweſen ſein. Die verhältnißmäßig am meiſten geſtiegenen Koſten für die Unterbringung Geiſteskranker repräſentiren nicht den Geſammt⸗ aufwand für Geiſteskranke überhaupt, ſondern nur die Koſten für die wenigen in Siechenhäuſern unter⸗ gebrachten unheilbaren Geiſteskranken ſowie die Koſten für die proviſoriſche Unterbringung der zur Provinzial⸗Irrenanſtalt in Eberswalde überzuführenden Patienten. Von den vorſtehend zuſammengeſtellten Koſten der offenen Armenpflege mit rot. 44 700 Mk. ſind incl. des erwähnten 200 Mk. betragenden Grünfeld'ſchen Geſchenkes 3740 Mk. wieder eingezogen, die zum größten Theile auf die hier gezahlten baaren Unterſtützungen, außerdem aber auf Beerdi⸗ gungskoſten, Kinderpflegegeld und Koſten für Geiſteskranke zu verrechnen ſind. Im Jahre 1879/80 gingen 2982 Mk. wieder ein, im Jahre 1877/78 nur 1832. Anlangend die geſchloſſene Armenpflege und zwar: 1. Das ſogenannte Bürgerhoſpital (Spreeſtraße Nr. 5) ſo dient das f. 3. von der Stadtgemeinde vermittelſt eines Leibrentenvertrages ohne ſonſtige Bedingungen oder Beſchränkuugen erworbene Ge⸗ bäude lediglich dazu, um Hülfsbedürftigen im Wege der Armenpflege freie Wohnung zu gewähren — wobei möglichſt auf die Würdigkeit geſehen wird — und erfordert nur einen geringen Aufwand für bauliche Unterhaltung ꝛc. (332,38 Mk.), der durch den Miethszins des Vicewirthes mehr als gedeckt wird. I1. In den Familienhäuſern am alten Fürſtenbrunnerwege finden zunächſt die auf Stadtkoſten in rbsunfähigen Perſonen (Armenhoſpita⸗ allen Lebensbedürfniſſen verpflegten, gebrechlichen und erwe liten) Unterkommen. Sodann wohnen daſelbſt diejenigen P rſonen, die im Wege der Armenpflege Obdach erhalten reſp. von der Polizei als obdachlos überwieſen werden. Iaſofern die Räumlichkeiten durch dieſe beiden Kategorieen nicht in Anſpruch genommen werden, findet die Vermiethung derſelben ſtatt. Die Verwaltung der Familienhäuſer hat im Berichtjahre 3417 Mk. 70 Pf. gekoſtet, darunter 2316 Mk. 50 Pf. für die Verpflegung der Hoſpitaliten, 389,87 Mk. für Brennmaterial und Beleuch⸗ tung ꝛc., während an Miethspreis 1148,50 Mk. eingekommen ſind. III. Die Verwaltung des Krankenhauſes hat inel. der im Eingange dieſes Titels (a und b) er⸗