14 antheilige Beiträge der Adjacenten zu den Koſten der unterirdiſchen Entwäſſerung 1718,54 Mk. ſonſtige Beiträge auf Grund der Straßenſtatute 732,96 „ im Ganzen 2451,50 Mk. Danach ſind in den Jahren 1877 bis inel. 1880/81 auf Grund der Straßenſtatute über⸗ haupt vereinnahmt 1877/79 nach Abrechnung von 3054 Kirchenbeitrag 28510,— Mk. 177sr ... , r 52248,81 Ml. Außer den ſpeziell erwähnten Pflaſterungen ſind im Laufe der Jahre 1877 bis inel. 1880 noch zahlreiche zum Theil umfaſſende Reparaturen und neue Schüttungen an den kunſtgerecht befeſtigten Straßen ausgeführt, namentlich im Jahre 1879/80 in der Scharren⸗, Orangen⸗, Spree⸗ und Grün⸗ ſtraße und auf Weſtend. Auch ſind beſtehende unterirdiſche Leitungen verbeſſert und ergänzt, z. B. die Leitung an der Ecke der Leibniz⸗ und Berlinerſtraße, der Abfluß der Berlinerſtraße in den ſchwarzen Graben vor der Flora und andere. Titel IX. Staatliche und Provinzial⸗Angelegenheiten Einahme nach dem Etat 20690,20 Mk. Einnahme nach der Rechnung 20512,06 Mk Ausgabe „ „ „ 33000,12 Mt. Ausgabe „ „ „ 30025,77 Mk. Zaſcnß „ 1220%2 M. Zeſcnt 4 5913,71 Mt. während der Zuſchuß des Vorjahres ſich auf 12607,82 Mk. bezifferte. Sowohl dieſe Differenz wie die Differenz gegen den Voranſchlag des Berichtjahres iſt in Höhe von rot. 2600 Mk. einer ent⸗ ſprechenden erſt nach Feſtſtellung des Etats erfolgten Ermäßigung der von der Provinzial⸗Verwaltung für das Vorjahr ausgeſchriebenen Landarmenbeiträge beizumeſſen, welche für das Berichtjahr 19013,38 Ml. betragen haben. Da im Uebrigen die das Militär⸗Weſen betreffenden Einnahmen und Ausgaben balanciren, die Ermittelung der Tantiemen für die Erhebung der Staatsſteuern ſich nach dem Betrage der eingekommenen Steuern richtet und die Berechnung der Sublevationsrente und Kriegsſchuldenbei⸗ mäge nach feſtſtehenden Grundſätzen erfolgt, ſo erſcheint es nicht angezeigt, auf Einzelheiten einzugehen. Die Aufſtellung dieſes Titels giebt inſofern kein richtiges Bild von dem für Staats⸗ und Provinzialzwecke zu leiſtenden Aufwand, als die Einnahmen aus der Staatsſteuerverwaltung (Tantiéme 2c.) die Gegenleiſtung für die Erhebung der Staatsſteuern bilden und rein ſachlich behandelt, eigentlich im Titel 1 (allgemeine Verwaltung) einzuſtellen wären. Andererſeits werden erhebliche Aufwen⸗ dungen für Staatszwecke noch in mehreren anderen Verwaltungszweigen gemacht, ohne daß eine rechne⸗ riſche Sonderung der Ausgaben möglich wäre, zum Beiſpiel bei der Polizei⸗Verwaltung und bei der Allgemeinen Verwaltung, welche letztere unter Anderen zu ſtatiſtiſchen Zwecken weit über das Ge⸗ meinde⸗Intereſſe hinaus in Anſpruch genommen wird. Zum Theil daſſelbe gilt von der Provinzial⸗ Verwaltung, an welche neben den Landarmenbeiträgen jährlich etwa 4500 Mk. Beiträge zur Tilgung ver Kriegsſchulden gegen Vereinnahmung eines etwa gleich hohen Betrages an Sublevationsrente ꝛc. abzuführen ſind. Das Standesamt verurſacht einen perſönlichen Aufwand von 3000 Mk., der ſächliche Auf⸗ wand wird als ſolcher wegen ſeiner Geringfügigkeit nicht beſonders kontrolirt, vielmehr unter den Ausgaben für die allgemeine Verwaltung verrechnet; an Civilſtandsgebühren ſind im Berichtjahre 340 Mk. vereinnahmt. 9