— 4 Nachdem ſeit dem Tode der Hochſeligen Königin Wittwe Eliſabeth kein Mit⸗ glied unſeres Königshauſes im hieſigen Schloſſe reſidirt hatte, wurde der Stadt das Glück zu Theil, daß Seine Hoheit der Erbprinz Bernhard von Sachſen⸗Meiningen nebſt Gemahlin Prinzeſſin Charlotte Königliche Hoheit am 19. Oktober 1882 Ihre Reſidenz im Charlottenburger Schloſſe nahmen. Der Bürgermeiſter und der Stadt⸗ verordneten⸗Vorſteher hatten die Ehre, von Seiner Hoheit und Ihrer Königlichen Hoheit am Tage des Eintreffens behufs ehrfurchtsvoller Begrüßung empfangen zu werden, woran ſich ein von der Bürgerſchaft dargebrachter Fackelzug ſchloß. — Die auf Veranlaſſung des Herrn Miniſters des Innern im Laufe des Jahres 1882 verfaßte Denkſchrift über die Vereinigung Charlottenburgs mit Berlin iſt dem Herrn Oberpräſidenten am 9. November 1882 überreicht; über den weiteren Verlauf dieſer Angelegenheit iſt bis jetzt, abgeſehen von Zeitungsnotizen, Nichts bekannt ge⸗ worden. — Nachdem bereits im Laufe des Jahres 1880 die Anlegung einer Halteſtelle der Berliner Stadteiſenbahn an der Charlottenburger Chauſſee (Thiergartenhof) in An⸗ regung gebracht war, gelangte dieſe an maßgebender Stelle anfänglich nicht beifällig aufgenommene Angelegenheit dadurch in ein günſtiges Stadium, daß das Haus der Abgeordneten, der Petition des damals hier beſtehenden Vereins zur Förderung ſtädtiſcher Intereſſen folgend, mittelſt Beſchluſſes vom 21. Februar 1881 die An⸗ legung der Halteſtelle an dem erwähnten Punkte der Königlichen Staatsregierung zur Berückſichtigung überwies. Der Herr Miniſter der öffentlichen Arbeiten zeigte ſich demnächſt der Anlegung der Halteſtelle unter der Bedingung geneigt, daß das zu derſelben ſowie zur Herſtellung einer direkten öffentlichen Verbindungsſtraße zwiſchen Siegmundshof und der Charlottenburger Chauſſee erforderliche Privatterrain dem Fiskus unentgeltlich zur Verfügung geſtellt werde. Dieſes iſt geſchehen; die Stadt giebt von dem zur Chriſt'ſchen Stiftung gehörigen Grundſtücke Berliner⸗ Straße No. 1 die öſtliche Spitze im Flächeninhalte von 79 dm her. Die landes⸗ polizeilichen Verhandlungen haben im Auguſt 1882 und Dezember 1883 ſtattge⸗ funden. Nachdem die Mittel mit 460 000 Mk. in den Staatshaushalts⸗ Etat pro 1884/65 aufgenommen ſind, wird gegenwärtig mit dem Ban begonnen. — Schon vor der am 7. Februar 1882 erfolgten Eröffnung des Betriebes der Berliner Stadteiſenbahn hatte der Magiſtrat mit der Berliner Pferdeeiſenbahn⸗Ge⸗ ſellſchaft Commandit⸗Geſellſchaft auf Aktien I. Leſtmann & Co. Verhandlungen be⸗ hufs Baues einer Pferdeeiſenbahn vom Wilhelme⸗Platz nach dem Bahnhof Charlotten⸗ burg angeknüpft und im Laufe des Frühjahres und Sommers 1882 über alle ſeines Erachtens weſentlichen Punkte Einverſtändniß erzielt. Nur bezüglich der Mitbenutzung der zu erbauenden Straßenbahn durch andere Unternehmer lehnte die Geſellſchaft die Annahme der diesfälligen, den Berliner Verträgen nachgebildeten Bedingung — Mitbenutzung bis auf 400 m gegen Erſtattung der Hälfte der betreffenden Anlage⸗ koſten und der Betheiligung an den laufenden Unterhaltungskoſten — ab, womit ſich der Magiſtrat mit Rückſicht auf die Ungleichartigkeit der örtlichen Verhältniſſe, und in weiterer Folge mit Rückſicht auf die geringe praktiſche Bedeutung der Be⸗ dingung, ſowie die kurze Ausdehnung der ganzen Linie — vom Wilhelms⸗Platz bis 22. 42