.8 — zur Stadtbahn 1400 m, darunter bis zur Bismarck⸗Straße 750 m und vor⸗ behaltlich der einfachen Kreuzung durch andere Linien ſchließlich einverſtanden erklärte. Da indeſſen die Stadtverordneten⸗Verſammlung die in Rede ſtehende Bedingung mittelſt Beſchluſſes vom 12. Juli 1882 im vollen Umfange aufrecht erhielt, ſo ging die Geſellſchaft auf dieſelbe zwar ein, jedoch nur mit der Maßgabe, daß der Unter⸗ nehmer, außer der oben erwähnten Vergütigung, die von der Berliner Pferdeeiſen⸗ bahn⸗Geſellſchaft à conto der Verzinſung und Amortiſation des Anlagekapitales ſowie zur Deckung der Betriebskoſten bis zum Eintritt der Mitbenutzung bereits geleiſteten Zuſchüſſe pro rata der mitbenutzten Strecke zu übernehmen und baar zu vergüten habe. Die Geſellſchaft ging hierbei ausgeſprochener Maßen von der Annahme aus, daß die in Rede ſtehende Linie auf lange Zeit nicht nur keinen Ertrag gewähren, ſondern außer der zinsloſen Hergabe des Anlagekapitales noch bedeutende baare Be⸗ triebszuſchüſſe erfordern werde. Die Stadtverordneten⸗Verſammlung genehmigte in dem Beſchluſſe vom 2. Auguſt 1882 den eben erwähnten Vorbehalt der Geſellſchaft nur für die erſten fünf Betriebsjahre, während nach Ablauf derſelben lediglich die einſchlägige Berliner Bedingung gelten ſolle. An dieſer Differenz iſt das Unternehmen geſcheitert: die Berliner Pferdeeiſenbahn⸗ Geſellſchaft erklärte am 15. Auguſt 1882 die von der Stadtverordneten⸗Verſammlung dem mitbemitzenden Unternehmer auferlegte Verpflichtung für werthlos, da die An⸗ legung einer auf Mitbenutzung angewieſenen Pferdebahn innerhalb der erſten fünf Jahre um ſo unwahrſcheinlicher ſei, als der Unternehmer nach Ablauf dieſer Friſt eine weſentlich günſtigere Poſition ihr gegenüber haben werde. Der Magiſtrat trat nunmehr am 25. Auguſt 1882 mit der Großen Berliner Pferdeeiſenbahn⸗Aktien⸗ Geſellſchaft in Verhandlungen, erhielt aber, nach Mittheilung der von der Berliner Pferdeeiſenbahn⸗Geſellſchaft ſ. 3. angenommenen Bedingungen und der die Mitbenutzung betreffenden Bedingung, am 28. November 1882 eine ablehnende Erklärung, „da unter den geſtellten ſchweren Bedingungen bei dem vorausſichtlich ſchwachen Verkehre ſich keine Wahrſcheinlichkeit auf eine den nothwendigſten Anforderungen entſprechende Rentabilität der Bahn biete.“ Die angeblich „ſchweren“ Bedingungen waren wie geſagt außer der ſtreitigen Mitbenutzung von der Berliner Pferdeeiſenbahn⸗Geſellſchaft bereits acceptirt und beſtanden u. A. in der Entrichtung eines Pauſchquantums von 10 500 und in der Gewährung einer Rente, beſtehend in 2 pCt. der pro Jahr 22 000 ℳ betragenden Brutto⸗Einnahme und 4 pCt. der eine Höhe von 30 000 ꝗ. erreichenden Jahres⸗Brutto⸗Einnahme. Im December 1882 verſuchte der Magiſtrat unter Erleichterung der die Mitbenutzung betreffenden Bedingung, im Uebrigen auf der bisherigen Grundlage, nochmals eine Verſtändigung mit der Berliner Pferdeeiſen⸗ bahn⸗Geſellſchaft herbeizuführen, erhielt jedoch im Oktober 1883 nach einigen Zwiſchen⸗ Correspondenzen die Antwort, daß die Geſellſchaft eine beſtimmte Erklärung abzugeben zur Zeit nicht in der Lage ſei. Von weiteren Verſuchen hat der Magiſtrat umſomehr Abſtand genommen, als die inzwiſchen im Staatshaushaltsetat für 1884/⸗5 vorgeſehene Einrichtung des Fernverkehrs auf der Halteſtelle der Stadteiſenbahn „Zoologiſcher Garten“ der Neigung,