s 45 eine Pferdebahn nach dem bisherigen Hauptbahnhof Charlottenburg zu bauen, nicht förderlich ſein wird. Einen günſtigeren Verlauf hat die den Bau einer Spree⸗Brücke betreffende An⸗ gelegenheit gehabt. Die auf beiden Ufern der Spree wohnenden Intereſſenten nahmen das Projekt der Ueberbrückung der Spree zwiſchen der Brücke am Schloßgarten und der ca. 4000 m nach Oſten entfernten nächſten Berliner Brücke ſchon im Jahre 1876 auf. Eine im Jahre 1877 an Allerhöchſter Stelle eingereichte Maſſenpetition be⸗ zeichnete den Zug der Straße V 2 (verlängerte March⸗Straße) als die zur Ueber⸗ brückung geeignete Stelle, welcher Anſchauung ſich die zur Berichterſtattung auf⸗ geforderte hieſige Gemeindeverwaltung mit dem Bemerken anſchloß, daß ſie das Projekt durch eine den Kräften der Gemeinde entſprechende Geldbeihülfe zu fördern bereit ſei. Die Ungunſt der damaligen Zeitverhältniſſe ließ das Projekt zunächſt auf ſich beruhen; immerhin arbeitete der Magiſtrat von Berlin demſelben inſofern vor, als der in Be⸗ tracht kommende Theil des Bebauungsplanes Abtheilung vII im Jahre 1879/80 dahin abgeändert wurde, daß unter Aufgebung der Brücken im Zuge der Beußel⸗Straße und der Straße 31 vII die Ueberbrückung der Spree als Verbindung der Gotzkowski⸗ Straße mit der verlängerten March⸗Straße vorgeſehen wurde. Die demnächſt von den auf beiden Ufern der Spree angeſeſſenen, durch ein Comité vertretenen Intereſſenten behufs Ausführung des Planes aufgenommenen Verhandlungen führten zu dem Ge⸗ 21 2. Anguſt 1882 e%, 2%4. 42 4 meindebeſchluß vom 19. Dezemper 1883, inhalts deſſen ſich die Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg zur Regulirung der verlängerten March⸗Straße und der Brückenrampe, ein⸗ ſchließlich des Grunderwerbes mit rot. 4300 Quadratmeter Straßenland, unter der Bedingung verpflichtet hat, daß ohne diesſeitigen Koſtenbeitrag eine proviſoriſche hölzerne Brücke in dem erwähnten Straßenzuge, unter Herſtellung einer gepflaſterten Anrampung auf dem rechten (Berliner) Ufer im Laufe des Jahres 1884 erbaut und der Stadtgemeinde Charlottenburg zu den Koſten der Regulirung der verlängerten March⸗Straße und der linksufrigen Brückenrampe nebſt 4300 Quadratmeter Grund⸗ erwerb ein Pauſchalbeitrag von 000 ℳs geleiſtet, das übrige Straßenterrain im Flächeninhalte von 12 500 Quadratmetern aber unentgeltlich zur Verfügung geſtellt wird. Sobald dieſe von dem Brückenbau⸗Comité angenommenen Bedingungen erfüllt, beziehungsweiſe ſicher geſtellt ſind, wird mit der Anlegung der diesſeitigen Rampe und der Regulirung der March⸗Straße begonnen. Da die Spree auf der bezeichneten Stelle ausſchließlich zu Berlin gehört, liegt die Unterhaltung der Brücke der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg nicht ob. Soweit die über den Rahmen der einzelnen Geſchäftszweige hinausgehenden An⸗ gelegenheiten.