— 8 — von der Hauptverwaltung mit dem Beginn des Berichtjahres durchzuführen. Die neu geſchaffene Stelle wurde dem Lazarethgehülfen Klamroth verliehen. In der Bau⸗ verwaltung wird neben einem bereits im Jahre 1879 eingeſtellten Bauſchreiber ſeit dem Sommer 1881 ein Bauaufſeher beſchäftigt. Beide Bedienſtete ſind nicht etats⸗ mäßige penſionsberechtigte Beamte, ſondern nur Hülfsarbeiter, deren Commiſſorien jederzeit wieder eingezogen werden können. Mit dem Schluſſe des Berichtjahres trat der magiſtratualiſche Hülfsarbeiter Gerichts⸗Aſſeſſor Dr. Freudenthal in ſeine dienſtliche Stellung bei dem Königlichen Amtsgericht I in Berlin zurück und an ſeine Stelle der vom Herrn Juſtiz⸗Miniſter auf ein Jahr beurlaubte Gerichts⸗Aſſeſſor Marſchall von Biberſtein. Im Laufe des Berichtjahres ſind dem Magiſtrat vom Herrn Regierungs⸗ Präſidenten die Regierungs⸗Referendare Hengſtenberg, Dr. von Horn, Dr. Jungck und von Dallwitz zur Ausbildung im Vorbereitungsdienſte auf die Dauer von je 3 Monaten überwieſen. Dieſe Ueberweiſungen erfolgen auf Grund des Geſetzes vom 11. März 1879, betreffend die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienſt, nach vorher erklärter Zuſtimmung des Magiſtrates. Im Laufe der Jahre 1880 und 1881 ſind hier dem⸗ gemäß die Regierungs⸗Referendare Gießel, Dr. Adler und von Rohr beſchäftigt worden. Titel I- Schulverwaltung. Einnahme nach dem Etat 34 297 ℳ, nach der Rechnung 145 790 ℳ 30 Ausgabe „ „ „ 160708 17. 2 , 268 953 ℳH 10 4 Zuſchuß nach dem Etat 126 411 ℳ, nach der Rechnung 123 162 ℳ. 80 Der Rechnungszuſchuß hat betragen für die Jahre 1877/%78 94 100 . 1878/ 79. 98500 . 1829/0. 101 409 ℳ 188%///t. 108 200 . 1881/82 . ., 112 000 t Die erhebliche Abweichung der diesjährigen Iſtbeträge vom Soll iſt hauptſächlich auf 102 858 ℳ 18 ¾ Koſten für den Neubau des Schulhauſes in der Schloß⸗ Straße zurückzuführen, welche in gleicher Höhe aus dem Stammvermögen (Kapital⸗ fonds) vereinnahmt ſind (efr. bei Titel XII). Von den ſonſtigen Abweichungen vom Voranſchlage intereſſirt in der Einnahme nur die ſich auf 8431 ℳ beziffernde Mehreinnahme an Schulgeld, wovon 3980 ℳ. 50 auf die Mittelſchule und höhere Mädchenſchule und 4451 ℳ auf die beiden Vürgerſchulen entfallen. Das (GGeſammt⸗ Iſt an Schulgeldeinnahme beträgt 40 360 ℳ. 50 5. Unter den Mehrausgaben ſind