— 44. —— und das bisherige Gebäude derſelben für die neu zu errichtende höhere Lehranſtalt zu benutzen, wurde im Sommer 1882 die Dienſtwohnung des inzwiſchen ſeines Amtes entſetzten Rektors der Mittelſchule gegen Gewährung einer jährlichen Entſchädigung von 1200 ℳ eingezogen und mit dem bereits erwähnten Koſtenaufwande von 3493 ℳ 61 zu Klaſſenzimmern eingerichtet. Anlangend endlich die höhere Lehranſtalt, ſo iſt die in der Denkſchrift ausge⸗ ſprochene Annahme, die Anſtalt werde Oſtern 1883 eröffnet werden, nicht zur Er⸗ füllung gelangt, da der Herr Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten wie folgt entſchieden hat: „Berlin, den 4. Januar 1883. In Erwiderung des Berichtes vom 19. Dezember v. Is. — 11494 — betreffend die Errichtung eines ſtädtiſchen Realgymnaſiums in Char⸗ lottenburg, habe ich dem Königlichen Provinzial⸗Schulkollegium Folgendes zu eröffnen: In Anbetracht, daß das Königliche Gymnaſium in Charlottenburg eine nur mäßige Frequenz hat und daß überdies für manche Theile von Charlottenburg das Joachimsthalſche und das Louiſen⸗Gymnaſium aus⸗ reichend nahe zur Benutzung liegen, kann die Errichtung einer dem Gymnaſium nahe verwandten, in den drei unterſten Jahreskurſen dem⸗ ſelben ſogar im weſentlichen gleichen höheren Lehranſtalt nicht als Unter⸗ richtobedürfniß der Stadt Charlottenburg anerkannt werden. Da nun nicht einmal die dauernde Leiſtungsfähigkeit der Stadt zur Erhaltung der fraglichen Lehranſtalt von dem Königlichen Regierungspräſidenten konſtatirt wird, ſo kann die Errichtung des ſtädtiſchen Realgymnaſiums in Char⸗ lottenburg nicht genehmigt werden. (gez.) von Goßler. An das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Kollegium hier.“ Daß es ſich bei der angeblich nicht vollſtändig konſtatirten dauernden Leiſtungs⸗ fähigkeit der Stadt nur um ein Mißverſtändniß handeln kann, bedarf keiner näheren Erörterung. Inzwiſchen hat die Sache aus nahe liegenden Gründen einige Monate geruht und iſt neuerlich mit der Maßgabe wieder aufgenommen, daß zunächſt die Ge⸗ nehmigung zur Errichtung eines Real⸗Progymnaſiums nachgeſucht wird. Außer einigen Mittelſchul⸗Lehrern und Elementar⸗Lehrern unterrichten an der Mittelſchule drei Literaten mit der Lehrfähigkeit für alle Klaſſen einer höheren Lehranſtalt, nämlich der jetzige Rektor (Altphilologe und Hiſtoriker), ein Mathematiker und ein Neuphilologe. um den Uebertritt der Mittelſchüler zur demnächſtigen höheren Lehranſtalt zu er⸗ leichtern und vorzubereiten, wird an der Mittelſchule bereits ſeit dem Sommer 1882 außerhalb des Lehrplanes lateiniſcher Unterricht ſchulgeldfrei ertheilt.