Titet . Kirchliche Angelegenheiten. Einnahme nach dem Etat 1 ℳ ( . Einnahme nach der Rechnung 81 ℳ (8 . Ausgabe „ „ „ 156 ℳ 68 . Ausgabe „, 156 ℳ. 68 . Zuſchuß „„„ » ℳ Zuſchuß „ „ „ 75 % In dem Berichtjahre iſt der zwiſchen der Luiſenkirche als Klägerin und der Stadtgemeinde als Beklagten über das (Irundſtück Kirchſtraße No. 2 nebſt Pertinen⸗ tien geführte Prozeß rechtskräftig dahin entſchieden, daß die Stadt die Pertinentien (3 Ackerpläne im Geſammtflächeninhalte von 2 ha 17 ar 20 qm) nebſt den ſeit dem Jahre 1850 gezogenen Nutzungen an die Kirche als Eigenthümerin herausgeben mußte, während die Kirche mit dem Antrage auf Anerkennung ihres Alleineigenthumes an dem Hauptgrundſtücke Kirchſtraße No. 2 abgewieſen wurde. Die drei Pläne waren zuletzt für einen jährlichen Zins von 26“ verpachtet; die rückſtändigen, auf 5033 ℳ (6(1 feſtgeſettten Nutzungen ſind unter Herausgabe der drei Pläne an die Kirche gezahlt. Das Hauptgrundſtück Kirchſtraße No. 2 wird ſeit dem vorigen Jahrhundert zu Schulzwecken benutzt und befanden ſich in demſelben auch die Dienſtwohnungen des Kantors und Küſters. Da nun die Kirche bezüglich des Hauptgrundſtückes nur mit dem Antrage auf Anerkennung des Alle in eigenthumes abgewieſen war, ſo iſt das Hauptgrundſtück Kirchſtraße No. 2 in die im Laufe des Sommers 1883!4 bewirkte Auseinanderſetzung wegen eines Theiles des von beiden Körperſchaften zu gleichen Rechten beſeſſenen gemeinſchaftlichen Eigenthumes mit hineingezogen. Die Auzein⸗ anderſetzung ſelbſt iſt in dem von den beiderſeitigen Aufſichtsbehörden genehmigten 27. Auguſt 7 E. Vertrage vom auſt. 1883 erfolgt. Danach wird der am alten Fürſtenbrunner 3. September Wege belegene gemeinſchaftliche Plan im Flächeninhalte von 14 ha 2 ar 46 am, nach Ausſonderung der von der Prinz Carl⸗ Stiftung benutzten Bauſtelle, zwiſchen Stadt und Kirche reell gleich getheilt mit der Maßgabe, daß die Stadt die vordere (ſüdliche) Hälfte erhält, auf welcher die ſtädtiſchen Familienhäuſer erbaut ſind. Die eben erwähnte, von der Theilung ausgeſchloſſene Vauſtelle wird der Prinz Carl⸗Stif⸗ tung von beiden Contrahenten geſchenkweiſe übereignet. Sodann wird das Allein⸗ eigenthum der Stadt an dem Schulgrundſtücke Kirchſtraße No. 2 anerkannt und die bisher aus ſtädtiſchen Mitteln an den Küſter in Höhe von 75 ℳ gezahlte jährliche Miethsentſchädigung in Wegfall gebracht. Die Stadt ihrerſeito übereignete der Kirche die neben dem Kirchhof belegene, tief ausgebeutete alte Sandgrube im Flächeninhalte von 58 ar 5“ qm und zahlt ein einmaliges Pauſchquantum von 8500 b Die auf dem Spandauer Berge belegenen, von Stadt und Kirche ebenfalls zu gleichen ideellen Miteigenthumsrechten beſeſſenen Pläne im Flächeninhalte von 28 ha 51 ar 35 qm ſind der Auseinanderſetzung nicht unterworfen worden und bleiben bis auf Weiteres gemeinſchaftlich. Auf denſelben befinden ſich u. A. die neuen Sand⸗ und Kiesgruben und der Pferdemarkt.