— 16 — Bau begriffene Radialſyſtem vII gepflogen. Dieſelben gelangten indeſſen über die Beſprechung allgemeiner (Geſichtopunkte nicht hinaus, da der Berliner Magiſtrat als⸗ bald (am 3. Januar 1883) erklärte, daß er ſich angeſichts der ihm neuerdings von den Staatsbehörden wie von Privaten bereiteten Schwierigkeiten genöthigt ſehe, „für jetzt von der Fortführung der Verhandlungen Abſtand zu nehmen“. Soweit die Entwäſſerung. Noch größere Schwierigkeiten und Weitläuftigkeiten hat, wenngleich zum Theil aus anderen Gründen, der Bebauungsplan bereitet. Zur Feſtſtellung eines Bebauungsplanes gehören ein Gemeindebeſchluß, die Zuſtimmung der Ortspolizeibehörde, die öffentliche Auolegung, Verhandlung mit den widerſprechenden Intereſſenten, Beſeitigung des Widerſpruches derſelben durch höhere Entſcheidung, oder — falls auf Grund ſolcher Verhandlungen Abänderungen beſchloſſen werden — Zu⸗ ſtimmung der Ortspolizeibehörde zu letzteren und nochmalige Auslegung mit allen ihren Folgen, zuletzt Königliche (enehmigung. Der Bau der Stadteiſenbahn hat weſentliche und umfaſſende Aenderungen in dem ſüdlich der Schiller⸗Straße belegenen Straßennetze bedingt, bei welcher Gelegenheit auch den Erfahrungen Rechnung getragen iſt, welche bezüglich einiger unzweckmäßigen Fluchtlinien in den übrigen Theilen des Bebauungsplanes geſammelt waren. Dazu kam die Nothwendigkeit, den nach den Vorſchriften von 1855 aufgeſtellten Bebauungsplan den Formen des Geſetzes vom 2. Juli 1875 anzupaſſen — eine Aufgabe, welche ſchon an und für ſich an die dies⸗ ſeitigen adminiſtrativen und techniſchen Kräfte die weitgehendſten Anforderungen ſtellt. In erſter Linie kamen die Sekt. 1 und 3 Abtheilung v, nämlich die ſüdlich der Berliner Straße belegenen Stadttheile, in Betracht. Im Laufe des Jahres 1878 in formgerechte Bearbeitung genommen, konnte der größere Theil dieſer Sektionen, nachdem die ſtädtiſchen Körperſchaften unter ſich und ſchließlich mit der Königlichen Polizei-Direktion einig geworden waren, im November 1879 ausgelegt werden. Von den in überaus großer Zahl eingegangenen Einwendungen wurden einige mit polizei⸗ licher Zuſtimmung berückſichtigt, ſo daß eine nochmalige Auslegung (im Auguft 1880) nöthig wurde. Es wurden abermals zahlreiche Einwendungen erhoben, u. A. auch von ſolchen Intereſſenten, die ihren Widerſpruch gegen die Berückſicht igung der zuerſt erhobenen Einwendungen richteten. Die erſte Entſcheidung fällte der Provinzial⸗ rath im Februar 1881, zugleich zwiſchen den (Gemeindebehörden und der Polizei⸗ behörde über den noch nicht ausgelegten Theil der Sekt. 3, bezüglich deſſen ein Ein⸗ verſtändniß nicht zu erzielen geweſen war. Die Beſchlüſſe des Provinzialrathes wurden in einigen Punkten diesſeits mit der Beſchwerde angegriffen. Der Herr Miniſter der öffentlichen Arbeiten entſchied zunächſt nicht materiell, ſondern wies die Sache aus formellen (Gründen zur nochmaligen Verhandlung an den Provinzialrath, außerdem aber mit dem Bemerken zurück, daß die Stadt Charlottenburg vor Allem zur Aufſtellung eines Entwäſſerungsplanes anzuhalten ſei. Auf diesſeitiges dringendes Bitten erklärte indeſſen der Provinzialrath im März 1882, in die Verhandlung ein⸗ treten zu wollen und fällte ſeine Entſcheidung bald darauf. Der Magiſtrat griff dieſe Entſcheidung iu einem Punkte mit der Beſchwerde an, welche der Herr Miniſter, nach voraufgegangener kommiſſariſcher Verhandlung an Ort und Stelle, mittelſt Reſcriptes vom 28. November 1882 verwarf. Da ſonach abermals Aenderungen in