dem bereits ausgelegt geweſenen Plane nöthig geworden waren, mußte derſelbe im Februar 1883 nochmals ausgelegt werden. Der in weiterer Folge von einem Intereſſenten erhobene Einwand wurde von dem Provinzialrath durch Beſchluß vom Juni 1883 zurückgewieſen. Während die vorbeſchriebenen Verhandlungen geführt ſind, waren auch Diffe⸗ renzen mit der Nachbargemeinde Wilmersdorf, welche einigen Feſtſetzungen die geſetzlich erforderliche Zuſtimmung verſagt hatte, zu beſeitigen. Unter Mitwirkung des Herrn Oberpräſidenten iſt letzteres zwar gelungen, da diesſeits in einigen Punkten nach⸗ gegeben wurde. Die in weiterer Folge nöthig gewordene Auslegung des betreffenden Straßenzuges rief aber neue Einwendungen eines Intereſſenten hervor, die ſchließlich zurückgenommen ſind. Die Förderung der ganzen Angelegenheit iſt ferner dadurch verzögert, daß die Königliche Polizei⸗Direktion, der im Mai 1882 noch nachträglich einige Ergänzungen des Bebauungeplanes (Straße 31 V 3, neuer Fürſtenbrunner⸗Weg und Scheunen⸗ Weg) behufs Zuſtimmung unterbreitet wurden, auf höhere Anweiſung ihre Zuſtimmung wegen mangelnden Entwäſſerungsplanes „zur Zeit“ verſagte. Dieſe im Uebrigen unbedenkliche Zuſtimmung iſt erſt im Januar 1883, alſo ein Jahr ſpäter ertheilt. Nunmehr erſt konnte dieſer letzte Theil der Sekt. 1 und 3 ausgelegt werden. Ohne Einwendungen iſt es zwar nicht abgegangen; dieſelben ſind indeſſen durch Beſchluß des Provinzial Rathes vom 20. Dezember 1883 zurückgewieſen, ſo daß jetzt die Sektionen 1 und 3 Abth. v des Bebauungs⸗Planes bis auf die Allerhöchſte Ge⸗ nehmigung erledigt ſind. Es haben im Ganzen fünf Auslegungen ſtattgefunden, deren jede Einwendungen und die Entſcheidung der höheren Inſtanz hervorgerufen hat, nicht zu gedenken der vorher zu erledigenden Differenzen mit der Polizei-Behörde und der Gemeinde Wilmersdorf. Die Reinkartirung iſt der Vollendung nahe und die Einreichung Allerhöchſten Ortes in einigen Wochen zu erwarten. Die Fluchtlinien der Sektion 2 Abtheilung Y des Bebauungs⸗Planes (Gebiet zwiſchen der Berliner⸗Straße und der Spree) ſowie der Abth. VvI ſind durch Ge⸗ meindebeſchlüſſe mit polizeilicher Zuſtimmung bereits feſtgeſetzt, auch hat die Auslegung ſtattgefunden. Einwendungen ſind erhoben, aber zum größten Theile noch nicht er⸗ örtert, weil alle Kräfte auf Fertigſtellung der Sektion 1 und 3 Abth. verwendet werden müſſen. Als erſchwerender Umſtand tritt die inzwiſchen erfolgte theilweiſe Aenderung der Spree⸗Uferlinien hinzu, ſo daß eine nochmalige Aenderung bedingt iſt. Die Abth. IV des Bebauungs⸗Planes (Charlottenburger Antheil) iſt im vorigen Jahre anderweit aufgeſtellt und durch Allerhöchſten Erlaß vom 28. Januar er. ge⸗ nehmigt. Von keiner Seite waren Einwendungen erhoben. Für das dem Bebauungsplane nicht unterworfene Gebiet zwiſchen dem Schützen⸗ wege und Weſtend ſind bereits im Jahre 1882 neue Fluchtlinien feſtgeſetzt. Auch dieſer Feſtſetzung gegenüber hat ſich die Königliche Polizei⸗Direktion wegen mangelnden Entwäſſerungsplanes „zur Zeit“ ablehnend verhalten (Mittheilung vom 11. Dezember 1882). Neuerdings iſt wiederum der Verſuch gemacht, die polizeiliche Zuſtimmung 2