— 24 — vom 13. December 1882 mit dem Baumeiſter Hanke — jetzt der Aktien⸗Geſellſchaft „Kurfürſten⸗Damm⸗Geeſellſchaft“ — den Vertrag vom 20. Januar 1883, inhalts deſſen die letztere auf ihre Koſten die bebauungsplanmäßige Regulirung des ohne Vorgärten 38 m breiten Kurfürſten-Dammes von der Hardenberg⸗Straße bis zur weſtlichen Gemarkungsgrenze (16(0.0) m) mit zwei Fahrdämmen und Reitweg, ein⸗ ſchließlich des Grunderwerbes, der Bepflanzung mit Alleebäumen und Verlegung der Gasröhren, ſowie die vierjährige Unterhaltung der Straße nebſt Pflanzungen über⸗ nommen hat. Dagegen hat die Stadtgemeinde der Unternehmerin das Recht zur Erbauung und zum ausſchließlichen Betriebe einer Straßenbahn ſowohl im Zuge der zu regulirenden Straße, wie durch die Motz⸗Straße von der Kurfürſten⸗Straße bis zum Nollendorf⸗Platz, über letzteren durch die Kleiſt⸗Straße, ſodann über den Witten⸗ berg⸗Platz und durch die Tauenzien⸗ Straße nach dem Kurfürſten⸗Damm, für den Zeitraum von % Jahren mit der Maßgabe ertheilt, daß das Recht erliſcht, wenn der Betrieb auf dem Kurfürſten-Damm nicht bis zum 1. April 1886 und in den übrigen Straßen nicht bis zum 1. April 1887 eröffnet iſt. Für den Betrieb hat die Unternehmerin an die Stadtgemeinde vom 10. bis zum vollendeten 25. Betriebs⸗ jahre eine Abgabe von 2 pCt., darüber hinaus bis zum Ablauf der Konzeſſion eine ſolche von 4 pCt. von der auf die qu. Strecken entfallenden Brutto⸗ Einnahme zu zahlen. Sämmtliche von der Kurfürſten⸗ Damm Geſellſchaft übernommenen Ver⸗ pflichtungen ſind durch Kautionen ſicher geſtellt. Nach mehrjährigen Verhandlungen hat der Fiskus mittelſt Vertrages vom 10 April 1882 der Stadtgemeinde die Hardenberg⸗Straße (alte Lietzower Triftweg) gegen Uebernahme der Wegebaulaſt übereignet. Der § 5 des Vertrages lautet: „Der Berliner Pferdeeiſenbahn- Geſellſchaft Commandit⸗ Geſellſchaft auf Aktien I. Leſtmann & Co. iſt gegen Uebernahme der Verpflichtung: für die Benutzung des fiskaliſchen ehemaligen Lützower Triftweges zur Anlage einer Pferdeeiſenbahn vom 1. Juli 187 ab jährlich praenumerando einen Beitrag zur Verſchönerung des Thiergartens von 3000 ℳ bis dahin, wo die Hardenberg⸗Straße nach Maß⸗ gabe des Bebauungsplanes vollſtändig regulirt und gepflaſtert und von der betreffenden Kommune in die Unterhaltung übernommen iſt, mindeſtens aber auf die Dauer von 5 Jahren an die Thier⸗ garten⸗Kaſſe zu zahlen und für die Erfüllung dieſer Verpflichtung eine Kaution von 3000 ℳÜ bei derſelben zu hinterlegen, durch die Konzeſſion vom 26. März 1879 die Benutzung des Lützower Triftweges zur Anlegung einer Pferdeeiſenbahn von der Straße Kur⸗ fürſtendamm durch die Hardenberg⸗ Straße bis zur Charlottenburger Chauſſee geſtattet worden. Während im Uebrigen alle Rechte und Pflichten, welche für den Fiskus aus der vorbezeichneten Konzeſſion gegen die Berliner Pferdeeiſenbahn⸗ (geſellſchaft Commandit⸗ Geſellſchaft auf Aktien I. Leſtmann & Co. ſich ergeben, auf die Stadtgemeinde Charlottenburg übergehen, verbleibt dem