Königlichen Fiskus das Recht auf die von der genannten Geſellſchaft an die Thiergarten⸗Kaſſe zu zahlende Rente von jährlich 3000 ℳ: und auf die von der Pferdeeiſenbahn⸗Geſellſchaft geſtellte Kaution.“ Die zur Zeit in einer Breite von etwa 15 m proviſoriſch regulirte Hardenberg⸗ Straße iſt im Bebauungsplan mit 49 m Breite vorgeſehen, ſo daß der Fiskus die erwähnte Abgabe wohl noch ſehr lange beziehen wird. Die Stadtgemeinde hat keine Wahl: ſie mußte ſich das Verfügungorecht über die Hardenberg⸗Straße, als der ein⸗ zigen Verbindung mit dem 18. Charlottenburger Stadtbezirk und dem Südweſten von Berlin, unter jeder Bedingung ſichern und hat die Mitabtretung jener Abgabe nicht erreichen können. Endlich hat ein Unternehmer im Juni 1882 die Regulirung der Schiller⸗ Straße von der Wilmersdorfer Straße bis faſt zur Leibniz⸗Straße ſowie der ver⸗ längerten Krummen Straße von der Schiller⸗Straße bis zum Anſchluß vor der Bismarck⸗Straße — zuſammen eine Strecke von etwa 354 m — unter den üblichen orteſtatutariſchen Bedingungen auf eigene Koſten übernommen. Die Regulirung war wegen eines Wechſels in der Perſon des Unternehmers vorübergehend in das Stocken gerathen, iſt aber jetzt nahezu vollendet. Titel —T Itaatliche und Provinzial-Angelegenheiten. Einnahme nach dem Etat 20 720 ℳ, 72 , nach der Rechnung 18 154 ℳ. 44 Ausgabe „ „ „ 30) 966 „„ 96 „,„ „e. „ 28 062 „ 28 „ Zuſchuß nach dem Etat 10 210 %. 24 , nach der Rechnung 9 907 ℳ¼ 84 . Bezüglich des Militärweſens iſt Nichts zu bemerken, da im Berichtjahre keine Einquartierung nach Charlottenburg gelegt war. Die Abweichungen vom Voran⸗ ſchlage in Einnahme und Ausgabe ſind im Weſentlichen auf dieſen Umſtand zurück⸗ zuführen; die wenigen Rechnungspoſten bieten kein Intereſſe. Die Einnahmen aus der Staateſteuer⸗Verwaltung an Tantiémen, Gebühren ꝛc. belaufen ſich auf 11 544 ℳ 67 , denen 429 . 09 Ä Ausgaben, darunter 107 ℳ 59 3 Grund⸗ und Gebäudeſtener für die ſteuerpflichtigen ſtädtiſchen Grund⸗ ſtücke (excl. Chriſt'ſcher Stiftung und Gasanſtalt) gegenüberſtehen. Aus dem Verhältniſſe zur Provinz reſultiren 5696 . 02 % Einnahmen (Sublevationsrente, erſtattete Kriegsſchulden⸗Tilgungsbeiträge und Hebegebühren) und als Ausgaben 24 527 ℳ 69 3 Provinzial⸗Abgaben, welche, abgeſehen von 4020 ℳ 82 3 Kriegsſchulden⸗Tilgungsbeiträgen, bis jetzt nur zu Landarmenzwecken erhoben werden und zwar als Zuſchläge zu den Staatsſteuern für das Etatjahr 1882/83 in Höhe von 6 pCt.