— 33 — anzugreifen. Im Laufe des bevorſtehenden Sommers 1884 wird indeſſen eine Vor⸗ lage wegen einer neu aufzunehmenden Anleihe eingebracht werden (efr. B). Zu den obigen Einnahmen wird beiläufig bemerkt, daß die von den Neuanbauern auf Grund des Fluchtlinien⸗Geſetzes vom 2. Juli 1875 reſp. der diesbezüglichen Ortsſtatute eingezogenen antheiligen Koſten der unterirdiſchen Entwäſſerung, weil aus dem Stammvermögen (Anleihefonds efr. B) entnommen, wieder zum Stammvermögen (Kapitalfonds) angelegt werden. Unter den Ablöſungskapitalien ſind zu erwähnen 1172 ℳJ 0 „ für die von der Stadt übernommene Unterhaltung der bisher ſis kaliſchen Meilenwegs⸗ und der Nonnenbrücke, ſowie 6.00 ℳ. Entſchädigung für die durch den Bau der Ringbahn beeinträchtigte Fiſcherei in der Faulen Spree. Den Aktivis des Kapitalfonds gegenüber ſtanden am 31. März 1883 folgende ſchwebende Schulden a) die oben erwähnten Kaufgelderreſte. 30000 %. b) Vergleichſumme bezw. Kaufgelderreſt an den Rentier Liebert 38 000 ℳ. c) desgl. an den Geheimen Hofrath Dohmeme 85 000 zu a bis c mit 3½ bis 5 pCt. verzinslich. Die Schulden zu b und e ſind durch Vergleiche reſp. Kaufverträge mit den genannten Gläubigern hervorgerufen. Die Stadtgemeinde war nach langjähriger Prozeßführung verurtheilt, die letzteren, denen die Erlaubniß zur Erbauung von Wohnhäuſern auf bebauungsplanmäßigem, ſeitens der Stadtgemeinde noch nicht erworbenen Straßenterrain von der Polizeibehörde ver⸗ weigert war, dieſerhalb zu entſchädigen. Im Wege des Vergleiches, geſchloſſen im Winter 1882/83, hat die Stadt die von den Fluchtlinien betroffenen Grundſtücke er⸗ worben und zwar von Liebert S883 qm, darunter 6439 am Terrain des Platzes A und der Straße 15a Abth. vI des Bebauungs⸗ planes und 2444 qm Bauſtellen — für zuſammen 44 546 %. 98 von Dohme 217 qm, darunter 5322 qm Terrain der verlängerten Schloß⸗Straße Abth. Y Sekt. 3 und 2895 qm Bauſtellen — füun. 130 000 Die baaren Anzahlungen ſind oben erwähnt. Das Verhältniß bezüglich des Dohme'ſchen Grundſtückes wird ſich weſentlich günſtiger geſtalten, wenn die im Wege der Reviſion des Bebauungs⸗Planes mit allſeitiger Zuſtimmung beſchloſſene Ver⸗ ſchmälerung der verlängerten Schloß⸗Straße Allerhöchſt genehmigt wird; in dieſem Falle wird das Bauterrain 4930 am umfaſſen, während nur 3287 am zur Straße gebraucht werden. Vorläufig werden die Grundſtücke durch Verpachtung genutzt und bringen vom 1. April 1884 an einen jährlichen Geſammtertrag von 220 J. Das Fluchtlinien⸗Geſetz vom 2. Juli 1875 iſt auf beide Rechtsfälle noch nicht anwendbar geweſen. B. Anleihefonds. Derſelbe enthält den Reſt der im Jahre 1874 zur Tilgung der damaligen Schulden, zur Erweiterung der Gasanſtalt und zur unterirdiſchen Entwäſſerung bei dem Reichs⸗Invalidenfonds mit 1⅝ Million Mark aufgenommenen, planmäßig zu amorti⸗ 3