— 36 — leihe zu entnehmenden Koſten der Entwäſſerung durchlaufend in Einnahme und Aus⸗ gabe zur Verrechung (im Berichtjahre 18 849 ℳ 02 ). Seit einer längeren Reihe von Jahren wird das Steuerſoll regelmäßig erheb⸗ lich überſchritten, was urſprünglich auf vorſichtige Veranſchlagung und Beitreibung alter Reſte, in den letzten Jahren aber auf die Zunahme der Steuerkraft, hauptſäch⸗ lich in Folge des Zuzuges und des Neuanbaues wohlhabender Cenſiten zurückzuführen iſt. Dieſe Mehrerträge an Steuern in Verbindung mit den Mehrüberſchüſſen aus der Gasanſtalt bilden hauptſächlich die Grundlage der bei dem Abſchluß der einzelnen Jahresrechnungen verbliebenen Beſtände, welche nicht allein die Balance des nächſten Etats erleichtert, ſondern ſogar wiederholte Steuernachläſſe ermöglicht haben. Die Abſchlüſſe der Jahresrechnungen haben an Beſtand ergeben 1877/78. 17315 ℳ 68 1878/79. .. 139 403 ℳp 47 1879/80. . 55 579 ℳ. 15 1880/81. 106 001 ℳ 25 1881/52. 1414 290 ℳ 10 1882/33. 77391 ℳ. 96 . Aus dem Beſtande pro 1878„79 wurden zur Anlegung eines Betriebsfonds 50 000 ℳ und zu der anläßlich der goldenen Hochzeit des Kaiſerpaares begründeten Wilhelm⸗ und Auguſta⸗Stiftung 10 000 ℳ entnommen. Der Beſtand des Bericht⸗ jahres, welcher im Etat pro 1884/55 in Einnahme geſtellt wird, entſteht wie folgt: A. Mehreinnahmen und Minderausgaben gegen den Etat Tit. I Allgemeine Verwaltunung. 397 ia 4 Tit. II1 Schul⸗Verwaltung. 324 ℳ 20 Tit. v u. vI Armen⸗Verwaltung (incl. Krankenhaus). (133 ℳn 68 Tit. IX Staatliche und Provinzial⸗Angelegenheiten. 332 ℳ. 40 Tit. X, XI, XIII Verwaltung der Liegenſchaften. 1 384 (63 Tit. XIV Gasanſtalt. 110 965 ℳ. 56 Tit. XV Deckung des Bedarfs. 1z3529041 e. 75 122 5(66 ℳ. 96 B. Mehrausgaben gegen den Etat (Mindereinnahmen haben nicht ſtattgefunden) Tit. IV u. vII Polizei⸗Verwaltung und Feuerlöſchweſen 195 . 95 Tit. VvIII Wegebau. 12 234 u 64 Tit. XII Verwaltung des Kapitalvermögens und der Schulden 041 H. 41. 4 45 472 ℳ. 00 Summa 4 122 566 ℳ 96 Summa B 15 172 ℳ 00 Beſtand der Jahresrechnung 77 394 ℳ. 96 ¾ wie oben. Der Gemeindebeſteuerung iſt in der Denkſchrift (S. 55) ausführlich gedacht. Dieſelbe beſteht neben Zuſchlägen zur ſtaatlichen Grund⸗ und (Gebäudeſteuer) in einer ) Bis ult. März 1884 auch zur Gewerbeſtener; während drs Druckes dieſes Berichtes iſt ge⸗ legentlich der Etatfeſtſtellung pro 1884/5 der Zuſchlag zur Gewerbeſteuer aufgehoben.