Regulativ neu geordnet iſt. Der Ertrag der Hundeſteuer belief ſich im Berichtjahre auf 7300 ℳ Die jährliche Abgabe für einen ſog. Lurushund beträgt 9 ℳ., während für die Kontrole der im Uebrigen ſteuerfreien Nutzhunde durch beſondere Marken nur eine Jahresgebühr von 30 pro Hund zu entrichten iſt. Sonſtige Steuern in irgend einer Geſtalt werden in Charlottenburg nicht erhoben. Charlottenburg im März 1884. Der Magiſtrat. Fritſche.