Inzwiſchen iſt die Entwickelung der Stadt auch auf den außerhalb des Ge⸗ meindeweſens im engeren Sinne liegenden Gebieten rüſtig fortgeſchritten. Nachdem noch im Berichtjahr die Mittel zur Erbauung der Stadtbahn⸗Halteſtelle „Thiergarten“ und der Erweiterung der Halteſtelle „Zoologiſcher Garten“ zum Fernbahnhof in den Staatshaushalts⸗Etat pro 1884/85 aufgenommen waren, ſind beide Bauten ſo ge⸗ fördert, daß der Fernverkehr auf dem Bahnhofe „Zoologiſcher⸗Garten“ am 15. Okto⸗ ber 1884 eröffnet werden konnte, während die Halteſtelle „Thiergarten“ am 5. Jannar er. dem Betrieb übergeben iſt. Bereits im Winter 1882/83 hat ſich ein „Verſchönerungsverein der Reſidenz⸗ ſtadt Charlottenburg“ gebildet, der ſich durch ſeine umſichtige und thatkräftige Wirk⸗ ſamkeit alsbald das Vertrauen und die Anerkennung der Bürgerſchaft ſowie der ſtädtiſchen Behörden erworben hat, ſo daß dem Verein zur Förderung ſeines Zweckes wiederholt ſtädtiſche Mittel zur Verfügung geſtellt ſind. Nicht minder erfreulich war der im Laufe des Berichtjahres und am 7. Juli 1884 erfolgte Abſchluß eines Ver⸗ trages zwiſchen der Stadtgemeinde und dem Commerzienrath Damcke über die Auf⸗ ſtellung von zunächſt 16 Anſchlagſäulen für den Zeitraum bis zum 1. Juli 1900. Die dem Berliner Muſter entſprechenden Säulen ſind am 15. Dezember pr. ihrer Beſtimmung übergeben. Dagegen ſind die im vorjährigen Bericht erwähnten Verhandlungen über den Bau einer Spreebrücke im Zuge der verlängerten March⸗Straße (Gotzkowski⸗Brücke) noch nicht zum Abſchluß gediehen. Die Hinderungsgründe betreffen lediglich das rechte (Berliner) Ufer, da es bis jetzt nicht möglich geweſen iſt, einen Theil des dortigen Terrains frei zu legen, beziehungsweiſe mit dem Pächter deſſelben eine Vereinbarung zu erzielen. Auch der die Gemeindebehörden ſeit mehreren Jahren beſchäftigende Plan der Errichtung einer öffentlichen Badeanſtalt harrt noch immer der Verwirk⸗ lichung. Die entgegenſtehenden Schwierigkeiten ſind bis jetzt nicht zu überwinden ge⸗ weſen, da die Benutzung der Spree und wohl auch des Kanales aus nahe liegenden Gründen ausgeſchloſſen, der im Privatbeſitz befindliche Lietzen⸗See ſchon wegen ſeiner Bodenbeſchaffenheit ungeeignet iſt, und die Benutzung des Grundwaſſers oder der Waſſerleitung eine äußerſt koſtſpielige Anlage bedingen würde. In neueſter Zeit hat ein Privatunternehmer die vorbereitenden Schritte zur Errichtung einer öffentlichen Badeanſtalt in der fiskaliſchen ſogenannten faulen Spree zwiſchen der Ringbahn und halten können, wenn dem Bedürfniß auch nur einigermaßen genügt wird. Zu erwähnen iſt ſchließlich, daß die Gemeindebehörden der an ſie von ver⸗ ſchiedenen Seiten herangetretenen Anregung, Vorarbeiten für den ſogenannten Süd⸗ Weſt⸗Canal mit Geldmitteln zu fördern, nicht Folge gegeben haben.