den Weſtbezirk mit J.. 1267 Wählern und 5 Sadtverordacten, den Mittelbezirk mit. J.. 1312 Wählern und 5 Ttageverorgaele, den Oſtbezirk mit J. 898 Wählern und 4 Eegetocrordnea. in Summa 3477 Wähler mit 14 Stadtverordneten. Die Neueinrichtung iſt mit den Ergänzungswahlen des Jahres 1883 in Wirk⸗ ſamkeit getreten. Die beiden andern Wählerabtheilungen mit reſp. 376 und 92 Wählern wählen nach wie vor einheitlich. Auf Grund des Gemeindebeſchluſſes vom 23. Januar 1884 iſt die Stadtgemeinde für ihre penſionsberechtigten Beamten der Wittwen⸗ und Waiſenverſorgungsanſtalt der Provinz Brandenburg mit dem 1. April 1884 beigetreten, wonächſt die diesfälligen Rechte und Pflichten der ſtädtiſchen Beamten durch das die obligatoriſche Betheiligung der letzteren für die Zukunft ſichernde Ortsſtatut vom 11. Februar 1884, betreffend die von den Gemeindebeamten zu zahlenden Wittwen⸗ und Waiſengeld⸗Beiträge, geregelt ſind. Dadurch ſind die ſtädtiſchen Beamten, ſoweit es ſich um die Fürſorge für ihre Wittwen und Waiſen handelt, den Reichs⸗ und Staatsbeamten im Weſentlichen gleich⸗ geſtellt. Von den gegenwärtigen Beamten haben zwei Mitglieder des Magiſtrats und ſechs Subalternbeamte die Betheiligung abgelehnt, während der Bürgermeiſter und 29 Gemeindebeamte mit einem damaligen Geſammteinkommen von 58 240 ℳ in den Abzug von 3 pCt. ihres Dienſteinkommens gewilligt, dadurch aber das ſtatutariſche Anrecht auf Wittwen⸗ und Waiſengelder für ihre Hinterbleibenden erworben haben. Die ferneren 3 pCt. werden ſtatutariſch aus Gemeindemitteln gezahlt. Wie die ſtädtiſchen Beamten dieſe Entſchließung der Gemeindebehörden auf⸗ gefaßt haben, erhellet aus einer von dem Bürgermeiſter und den übrigen 29 Beamten unterzeichneten, an Magiſtrat und Stadtverordneten⸗Verſammlung gerichteten Erklärung vom 25. April 1884, welche hier wie folgt wörtlich Platz finden möge: „Nachdem die Gemeindebeſchlüſſe vom 27. K cr. betreffend den Beitritt unſerer Stadtzur Brandenburg'ſchen Wittwen⸗und Waiſenverſorgungs⸗ Anſtalt durch die Beſtätigung des Ortsſtatuts vom 11. Februar cr. Wirk⸗ ſamkeit erlangt haben und die Stadt ſeit dem 1. April er. der genannten Anſtalt angehört, fühlen ſich die unterzeichneten ſtädtiſchen Beamten ge⸗ drungen, den hochverehrlichen Gemeindekollegien für die ſegensreiche Neueinrichtung ihren wärmſten Dank in Ehrerbietung aus⸗ zuſprechen. Mag auch im Allgemeinen der Zeitgeiſt zu derartigen Einrichtungen drängen und das Intereſſe der Gemeinde mitbetheiligt ſein, ſo lehrt doch die hieſige langjährige Praxis, daß die Vertreter der Bürgerſchaft auch auf dieſem Gebiete ſchon längſt das Rechte erkannt und überwiegend vom