— 10 — Standpunkt des Wohlwollens und Wohlthuns aus ſich der Hinterbliebenen ihrer Beamten angenommen haben. Dieſe menſchenfreundliche Handlungs⸗ weiſe wird gekrönt durch den letzten großen Schritt des freiwilligen Bei⸗ trittes zu der Provinzial⸗Anſtalt und des Verzichtes auf die eigene Ent⸗ ſchließung. Wir Beamte werden deſſen ſtets eingedenk ſein und mit er⸗ höhter Freudigkeit danach ſtreben, daß die Stadt die Früchte der Weisheit und Humanität ihrer Vertreter noch mit unſerer, der Lebenden Hülfe erntet.“ Im Januar 1884 hat die Stadtgemeinde das neben dem Rathhausgrundſtück belegene Grundſtück Verlinerſtraße Nr. 72 im Flächeninhalt von 248 UIRuthen für 160 000 Mk. käuflich erworben. Ein ausgeſprochener beſtimmter Zweck der Ver⸗ werthung hat dieſer Erwerbung nicht zu Grunde gelegen: derſelbe erſcheint auch zunächſt entbehrlich, wenn erwogen wird, daß die Stadtgemeinde innerhalb der be⸗ bauten Stadt keine verfügbaren Bauſtellen beſitzt und die beiden Grundſtücke Berliner⸗ ſtraße No. 73 (jetziges Rathhausgrundſtück) und No. 72 einen zuſammenhängenden oblongartig geſtalteten Flächeninhalt von rot. 530 OIRuthen haben, welcher bei einer Tiefe von etwa 125 m., an der Berlinerſtraße eine Front von rot. 60 m. hat, während die hintere Front (an der Lützowſtraße) 51 m. lang iſt. Das Grundſtück Berliner⸗ ſtraße No. 72 iſt auf dem vorderen Theile mit verſchiedenen kleinen Wohngebäuden nebſt Zubehör beſtanden, welche bei mangelhaftem baulichen Zuſtande pro 1884/85 noch einen Geſammtmiethszins von rot. 6400 Mk. gebracht haben. Titel II. Schulverwaltung. Einnahme nach dem Etat 40 387 ℳ. — , nach der Rechnung 61 996 %. 89 3. Ausgabe „ „„ 174 864 „ 50 „ „ 193 625 „ 12 „ Zuſchuß nach dem Etat 134 477 ℳ. 50 , nach der Rechnung 131 628 ℳ. 23 . Außerdem ſind unter Verrechnung auf den Dispoſitionsfonds (Titel XV) 500 ℳ Umzugskoſten und 7 13,20 ℳ für die Einrichtung des Rectoratszimmers und Conferenzzimmers der Mittelſchule verausgabt. Der Rechnungszuſchuß hat betragen 1877/78 94 100 1882/83 123 162 . In den obigen Iſtſummen ſind durchlaufend 16 195,77 ꝗ. Reſtbaukoſten des Schulhauſes Schloßſtraße No. 2 enthalten, welche aus dem Kapitalfonds gezahlt und zwar in Höhe von 13 354,02 ℳ zunächſt in Titel XII zum Ausdruck gekommen ſind, während der Reſt mit 2841,75 ℳ gelegentlich der Verſilberung von Effekten direkt bei Titel II gebucht iſt. An Baukoſten für das eben erwähnte Schulhaus ſind abgeſehen von 18 000 ℳ und 480 ℳm Kaufpreiſen für die Vergrößerung reſp. Arrondirung der Bauſtelle (efr. XII A.) aus dem Kapitalfonds gezahlt: