Transport .. 524 Schülern 17 Lehrern 15 Klaſſen. die Bürgerſchulen mit.. 857 1 18 „ 18 „ die Volksſchulen mit 2547 „ 45 „ 45 „ die katholiſche Privatſchule 0 271 „, 4 „ 4 „ zuſammen 4199 Schülern 84 Lehrern 82 Klaſſen. am Ende des Schuljahres 1883/84 die Mittelſchule mit. . . . 362 Schülern 11 Lehrern 9 Klaſſen. die höhere Mädchenſchule mit. 248 „ „ 7. „ die Bürgerſchulen mit .. 895 „, 19 „ 13. „ die Volksſchulen mit 3030 49 „ 49 „ die katholiſche Privatſchule 1 364 2 5. „ 3 zuſammen 41899 Schülern 91 Lehrern 89 Klaſſen. Außerdem beſtehen am Ort ein Königliches Gymnaſium und vier höhere Privat⸗ Mädchenſchulen am Schluß des Berichtjahres mit reſp. 437 Schülern und 419 Schülerinnen (gegen 433 und 420 des Vorjahres). In der zweiten Hälfte des Berichtjahres befanden ſich unter den vorerwähnten 91 Lehrkräften an der höheren Mädchen⸗Schule 2 der Bürger-Mädchen⸗Schule 5 „ den Volksſchulen . . 111 „, der katholiſchen Schule 2 T zuſammen 20 Lehrerinnen (19 im Vorjahre) und 60 Lehrer (55 im Vorjahre) 80 Lehrkräfte dazu Mittel⸗Schule .. 11 Lehrer wie oben . . 91 Lehrkräfte. Außer denſelben unterrichten an der höheren Mädchenſchule eine und an den Bürger⸗ und Volksſchulen drei Handarbeitlehrerinnen, welche vom 1. April 1884 an für jede wöchentliche Unterrichtsſtunde eine Remuneration von 30 ℳ pro Jahr er⸗ halten. Den Turnunterricht an der Mittelſchule ertheilt ein als Turnlehrer geprüfter Volksſchullehrer und den Zeichenunterricht in den vier oberen Klaſſen der höheren Mädchenſchule der akademiſch geprüfte Zeichenlehrer der Mittelſchule. Auf Anordnung der Aufſichtobehörde ſind die öffentlichen Prüfungen der ſtädti⸗ ſchen Schulen, welche wegen mangelnder Theilnahme des Publikums ſeit einer Reihe von Jahren unterblieben waren, mit dem Schluſſe des Berichtjahres nach einem Turnus wieder aufgenommen. Revidirt durch den Herrn Regierungs⸗ und Schulrath ſind im Berichtjahre die Bürger⸗Knabenſchule, die Volks⸗Knabenſchule B % Volks⸗ Mädchenſchule C. Der Normal⸗- Etat für die Volteſchullehrer iſt im Laufe des Berichtjahres in⸗ ſofern geändert, als vom 1. April 1884 an die zwiſchen dem 12. und 18. Dienſt⸗ jahre beſtehende ſechsjährige Aufrückungszeit um drei Jahre gekürzt iſt, ſo daß das Höchſtgehalt fortan bereits nach 24 Dienſtjahren erreicht wird. Dieſe Aenderung iſt Lehrerinnen