S. 423 — mit rückwirkender Kraft unter Ausſchluß von Nachzahlungen durchgeführt. Auch die jährliche Funktionszulage der Hauptlehrer iſt vom 1. April 1884 an von 225 auf 300 ℳ¼aͤ erhöht. Für die erſten Klaſſen der Bürger⸗ und Volksknabenſchulen wird (bereits ſeit dem Jahre 1878) unter Aufſicht des Kuratoriums der ſtädtiſchen Fortbildungsſchule beſonderer Zeichenunterricht als Vorbereitung für die letztere fakultativ ertheilt. Die Verhältniſſe der fakultativen Fortbildungsſchule ſelbſt haben ſich ſeit dem Vorjahre gebeſſert. Dieſelbe iſt im Berichtjahre nach Einrichtung eines theilweiſen Sommer⸗ kurſus — bis ult. Mai und vom 1. September — von §3 Schülern beſucht worden. Zu den bisherigen Disciplinen — Deutſch, Rechnen, Geometrie und Zeichnen — iſt noch der Unterricht in den Anfangsgründen der franzöſiſchen Sprache getreten. Das Schulgeld hat für den ganzen Kurſus vom 1. September bis ult. Mai je 1,50 für Deutſch, Rechnen und Geometrie, 3 ℳ für Zeichnen und 7 ℳ für Franzöſiſch betragen. Die perſönlichen und ſächlichen Ausgaben beliefen ſich auf 2194,98 ., denen 750 ℳ. Staatszuſchuß und 259 ℳ Schulgeld als Einnahme gegenüberſtehen. Die in dem vorjährigen Bericht geſchilderten Raumverhältniſſe der ſtädtiſchen Schulen führten im Februar 1884 zu dem Gemeindebeſchluß, ein neues Doppel⸗ ſchulhaus für Volksſchulzwecke nebſt Turnhalle zu erbauen, mit deſſen Bau im Laufe des Jahres 1884/85 begonnen iſt, nachdem die 37,46 are umfaſſende, an der Straße 11 — v — I1 nahe der Leibnizſtraße belegene Bauſtelle für 39 611,32 gekauft war. Die Errichtung einer höheren Lehranſtalt iſt im Berichtjahre direct und indirekt ſtetig gefördert. Zwar hatte der Herr Miniſter der geiſtlichen pp. Angelegenheiten mittelſt des im Bericht des Vorjahres mitgetheilten Reſcripts vom 4. Januar 1883 die Errichtung eines ſtädtiſchen Realgymnaſiums abgelehnt; da indeſſen bei der Ent⸗ wickelung der Stadt und der nachgewieſenen räumlichen Unzulänglichkeit des hieſigen Königlichen Gymnaſiums und der benachbarten Berliner höheren Lehranſtalten das Vedürfniß immer dringender wurde, ſo nahmen die ſtädtiſchen Kollegien das in Rede ſtehende Project in veränderter Geſtalt wieder auf und ſuchten noch im Laufe des Berichtjahres die Genehmigung zur Errichtung eines Realprogymnaſiums nach. Die ferneren Verhandlungen gehören dem Jahre 1884/85 an und haben, wie hier wenigſtens im Allgemeinen erwähnt wird, zu einem im Weſentlichen günſtigen Re⸗ ſultat geführt. Im Uebrigen haben die Vorbereitungen zur Umwandlung der Mittel⸗ ſchule in ein Realprogymnaſium nicht geruht. Nachdem in der Mittelſchule bereits in den Vorjahren ein fakultativer lateiniſcher Unterricht organiſirt und die Stelle eines zweiten Literaten neu geſchaffen war, wurde die bis dahin vertretungsweiſe von Mittelſchullehrern verwaltete zweite Literatenſtelle mit dem Beginn des Bericht⸗ jahres beſetzt und der ebenfalls von einem Literaten ertheilte lateiniſche Unterricht während des Berichtjahres fortgeſetzt. Der bedeutungsvollſte Schritt geſchah aber mit der Neuſchaffung einer Lehrerſtelle, welche mit dem normaletatmäßigen Gehalt eines erſten Oberlehrers nebſt Wohnungsgeldzuſchuß (4500 ℳ und 660 ℳ) ausgeſtattet wurde. Noch ehe die Wahl erfolgt war, ſchied der bisherige Leiter der Mittelſchule Rektor Heller in Folge ſtrafgerichtlicher Verurtheilung aus dem Amte, ſo daß die