— 34 — Hierzu iſt zu bemerken, daß die Staatseinkommenſteuer und die Gewerbeſteuer I. Cl. vom Magiſtrat erſt ſeit 1878/79 erhoben werden und daß in den angeführten Zahlen die bis 1881/82 beſtandene Contingentirung der Klaſſenſteuer berückſichtigt iſt, ſowie daß die ſeit 1881/82 in Folge der Erlaſſe nicht erhobenen Beträge an Klaſſen⸗ und Staatseinkommenſteuer mit eingerechnet ſind. Erhoben ſind danach an Staats⸗ und Gemeindeſteuern 1877/78 573 800 1878/79 700 254 „ 1879/80 699 194 „ 1880/81 720 207 „ 1881/2 764 700 „ 1882/83 815 200 „ 1883/84 869 000 „ Die vorſtehenden Zahlen (Cenſiten und Summa der Staatsſteuern, ſowie Ge⸗ ſammtſumma der Staats⸗ und Gemeindeſteuern) geben inſofern kein ganz genaues Bild, als nur die von den diesſeitigen Einſchätzungsorganen veranlagten Staatsſteuern, nicht aber ſämmtliche in Charlottenburg aufkommenden Staatsſteuern aufgenommen ſind. Es iſt nämlich den hier wohnenden, bei Berliner Behörden angeſtellten Beamten, ſowie denjenigen hier perſönlich wohnenden Kaufleuten und Induſtriellen, welche ihr Gewerbe ausſchließlich in Berlin betreiben, ſeitens der Staatsbehörde die Wahl ge⸗ laſſen, ob ihre Veranlagung zur Staatseinkommenſteuer hier oder in Berlin erfolgen ſoll. In Folge deſſen haben ſich in Berlin veranlagen laſſen und zahlen Einkommen⸗ ſteuer daſelbſt 1881/82 40 Beamte mit einem Steuerſoll von . . . 12 116 24 Gewerbetreibende mit einem Steuerſoll von 32 202 à 1882/83 46 Beamte mit einem Steuerſoll von . . . 13 026 . 26 Gewerbetreibende mit einem Steuerſoll von 23 445 ℳ. 1883!84 61 Beamte mit einem Steuerſoll von . . . 17 042 ℳ 36 Gewerbetreibende mit einem Steuerſoll von 30 636 ℳ. Das Material für 1877/78 bis 1880/81, ſowie die Iſtſummen dieſer Veran⸗ lagungen ſind hier nicht bekannt. Erſt dieſe Zahlen in Verbindung mit den oben angeführten ergeben die Steuerkraft der in Charlottenburg wohnenden Einkommen⸗ ſteuerzahler, ausſchließlich jedoch der zur Verliner Garniſon gehörenden Offiziere der Artillerie⸗ und Ingenieur⸗Schule. Beiläufig erwähnt wohnten hier im Winter 1883/84 174 Reichsbeamte und unmittelbare Staatsdiener — excl. der Offiziere der Artillerie⸗ und Ingenieur⸗Schule — und 16 ſtädtiſche Beamte, welche ſämmtlich bei Berliner Behörden angeſtellt, auf Grund des § § des Geſetzes vom 11. Juli 1822 die auf ihr Dienſteinkommen entfallende Gemeindeſteuer nicht an die Gemeinde Charlotten⸗ burg ſondern an die Stadt Berlin zahlen, was für Charlottenburg einen Ausfall von rot. 18 000 ℳ. bedeutet. Unter den erwähnten Cenſiten befanden ſich 124 Einkommenſteuerzahler. Nimmt man die oben angegebenen Zahlen von den wirklich erhobenen Zuſchlägen zu der Staatseinkommenſteuer und Klaſſenſteuer, alſo die wirkliche Iſteinnahme von